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Prozessauslöser

  • a) Anlassbezogene Überprüfung aller Studiengänge aufgrund der Modifikation gesetzlicher Regelungen / struktureller Rahmenvorgaben: Übergreifende Beschlüsse der Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz oder Veränderungen der Landesgesetzgebung sowie der Vorgaben des Akkreditierungsrates können zu Anpassungen an den universitätsinternen Vorgaben führen. Infolgedessen werden die Studiengänge flächendeckend überprüft und hinsichtlich ihrer Konformität mit den veränderten Rahmenvorgaben einzeln bewertet.
  • b) Regelmäßige Überprüfung der Studiengänge alle acht Jahre: Die Studiengänge der Freien Universität Berlin werden aus Gründen der Qualitätssicherung regelhaft spätestens acht Jahre nach der letzten Überprüfung hinsichtlich der Einhaltung aktueller formaler Kriterien flächendeckend überprüft.