Prozesszweck
Zweck dieses Prozesses ist es, u. a. auf veränderte Rahmenbedingungen eines Studiengangs zu reagieren, die eine Aufrechterhaltung des Studiengangsbetriebes in Frage stellen bzw. unter angemessenen Studienbedingungen nicht mehr erlauben. Darüber hinaus kann die Entscheidung zur Einstellung eines Studiengangs aus strategischen Überlegungen sowie im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Studienangebotes erfolgen, mit dem sich die Freie Universität Berlin in der nationalen wie internationalen Hochschullandschaft positioniert.
Für die im einzustellenden Studienangebot immatrikulierten Studierenden wird innerhalb einer Übergangsfrist die Bereitstellung des Lehr- und Prüfangebots gewährleistet, um im Sinne des Vertrauensschutzes einen erfolgreichen Studienabschluss zu ermöglichen.