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10. Ab wann muss man eine Erfindung zum Patent anmelden?

Unbedingt vor einer Veröffentlichung (Vortrag, Aufsatz u.ä.) muss die Patentanmeldung erfolgen, da sonst die Erfindung der Allgemeinheit gegenüber offenbart und nicht mehr neu ist. Unter Veröffentlichung versteht man in Deutschland und Europa sowohl mündliche als auch schriftliche Mitteilungen oder Benutzung der Erfindung in der Art und Weise, dass der Erfindungskern erfasst werden kann. 

Eine Anmeldung ist frühzeitig zu empfehlen, da die Erfindung weltweit neu sein muss. Oft arbeiten Forschergruppen weltweit an ähnlichen Fragestellungen. Ein anderer kann den gleichen Erfindungsgedanken haben und ihn als erster zum Patent anmelden. Dann geht man selbst leer aus.

Ist eine Publikation geplant, die den Inhalt der Erfindung offenbart, so ist dies der Hochschule rechtzeitig (in der Regel zwei Monate vorher), am besten zusammen mit der Erfindungsmeldung, mitzuteilen.

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