Tarif-Infos
Die neue Entgeltordnung (Anlage A zum TV-L, Stand: Dez 2024)) ist mit Wirkung vom 1. Januar 2012 auch im Land Berlin und an den Hochschulen in Kraft getreten.
Nach dem TV-L FU können für die Einstufung zahlreiche “Kann-Bestimmungen” wichtig sein. Wir geben dazu Hinweise.
Die Tarifvertragsparteien haben sich darauf geeinigt, dass die strittige Frage nach den Lebensaltersstufen keine Auswirkung auf das neue Tarifrecht und die Überleitung hat.
Entsprechend der eingereichten Unterlagen (Lebensläufe, Arbeitszeugnisse, Stipendien, abgeschlossene Ausbildungen/ Studiengänge,, Vorbeschäftigungen, etc.) legt die Personalabteilung die "Erfahrungsstufe" bei der Einstellung fest (siehe auch Entgelttabelle/ Anlage B TV-L). Hier sollten Sie besonders darauf achten, möglichst alle Unterlagen dazu bei der Bewerbung vollständig einzureichen oder spätestens nach erfolgreichem Bewerbungsgespräch umfänglich nachzureichen. Hier zählt, je mehr desto besser. Jeder nachweisbare anrechenbare Zeitraum in Ihrer Vita kann Sie einer höheren Stufe und damit einem höheren Entgelt näher bringen (da zählt jeder Monat!).
Achtung: KollegInnen, die aus selbstständiger Tätigkeit in den öffentlichen Dienst wechseln, haben ohne gültige Arbeitszeugnisse (die sie sich ja selbst schreiben müssten) Schwierigkeiten, ihre Berufserfahrung nachzuweisen und angerechnet zu bekommen. Hier muss gegebenfalls großer Aufwand betrieben werden, um alle anrechenbaren und den Stellenanforderungen entsprechende Tätigkeit nachzuweisen. Ähnlich sieht es z.B. bei Handwerkern aus, die nur selten über ihr komplettes (gegebenenfalls langes) Berufsleben und von jedem Arbeitgeber Arbeitszeugnisse nachweisen können!
Hier finden Sie einen Überblick über das neue Tarifrecht, welches seit 1. Januar 2011 auch an der Freien Universität gültig ist.
Der gültige Tarifvertrag ist der TV-L, in einer speziellen Fassung für die Freie Universität Berlin (TV-L FU Stand: 9. Dez 2024).
Beschäftigte, die schon vor diesem Termin einen Arbeitsvertrag als Angestellte oder Lohnempfänger hatten und deren Beschäftigungsverhältnis unmittelbar fortgeführt wurde, sind in das neue Tarifrecht übergeleitet worden (TVÜ-L FU)
Seit dem 1. Januar 2012 gilt für alle Arbeitnehmer/innen die neue Entgeltordnung (EGO).