Merkblatt für Bücherwagen
Die verschließbaren und fahrbaren Bücherwagen stehen Studierenden der Freien Universität Berlin zur Verfügung, um das längerfristige Arbeiten mit bereits entliehenen Büchern und eigenen Materialien in der Bibliothek zu erleichtern.
Die Nutzungsdauer ist auf 2 Monate beschränkt. Verlängerungen sind je nach freien Kapazitäten möglich. Übersteigt die Nachfrage das Angebot, wird eine Warteliste geführt.
Im Bücherwagen dürfen Bücher aus der Philologischen Bibliothek nur dann aufbewahrt werden, wenn diese ordnungsgemäß als entliehen verbucht sind. Diese
Medien sind so in den Bücherwagen zu stellen oder zu legen, dass das jeweilige Signaturschild von außen sichtbar ist. Als Nachweis der Ausleihe ist die Ausleihquittung sichtbar in den Bücherwagen zu legen.
Alle nicht ausgeliehenen Medien aus der Philologischen Bibliothek dürfen nicht im Wagen aufbewahrt werden, auch nicht kurzfristig.
Bei Verstoß gegen diese Regel, wird der Wagen den Nutzenden unverzüglich entzogen.
Der Schlüssel wird zu Beginn des Arbeitstages an der Leihstelle gegen Vorlage des Studierendenausweises abgeholt, auf das Bibliothekskonto verbucht und am Ende eines Arbeitstages an der Leihstelle wieder zurückgegeben. Er verbleibt immer in der Bibliothek. Der Wagen ist an seinen nummerierten Platz auf der Ebene 3 zurückzustellen.
Bei Schlüsselverlust werden die Kosten für Schlüssel-/Schlossersatz oder –reparatur der Nutzerin / dem Nutzer in Rechnung gestellt.
Für Gegenstände, die aus dem Bücherwagen abhandenkommen, wird von der Bibliothek keine Haftung übernommen. Wertvolle Gegenstände sind nicht im Wagen auszubewahren, insbesondere keine Notebooks, Geldbörsen oder Schlüssel.