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Initiativantrag des GPR zur Einrichtung von Kühlzonen

In allen Dienstgebäuden werden je nach Bedarf entweder ein Raum oder mehrere Räume, die für Pausenaufenthalte geeignet sind, als Kühlzone mit einer Temperatur ≤ 26 Grad Celsius ausgewiesen und, falls erforderlich, mit Klimageräten ausgestattet. Bei Temperaturbelastung können die Dienstkräfte und Beschäftigten in diesen Räumen alle Pausen – auch die Erholungszeiten bei Bildschirmarbeit – verbringen. Bei der Auswahl der Räume wird darauf Rücksicht genommen, dass diese barrierefrei und in max. zwei Minuten vom regelmäßigen Arbeitsplatz erreichbar sind.