Initiativantrag des GPR zur Regelung der gleitenden Arbeitszeit für die Monate Mai bis September
Für die Monate Mai bis September gilt – ggf. abweichend von örtlichen Dienstvereinbarungen – folgende Regelung zur gleitenden Arbeitszeit:
Rahmenzeitbeginn | Montag bis Freitag | 6.00 Uhr |
Kernzeitende | Montag bis Donnerstag | 13.00 Uhr |
Freitag | 12.00 Uhr |
Alle anderen Regelungen der örtlichen Dienstvereinbarungen zur gleitenden Arbeitszeit bleiben hiervon unberührt.
Für Schwangere und stillende Mütter können im Sinne des Mutterschutzgesetzes weitergehende Regelungen vereinbart werden.