Springe direkt zu Inhalt

Initiativantrag des GPR zur Messung der Lufttemperatur in den Dienstgebäuden der Freien Universität Berlin

In sämtlichen Dienstgebäuden wird in jeder Etage jeweils auf der Ost-, Süd- und Westseite in einem regulären Arbeitsraum ein orientierendes Temperaturmessmittel bereitgestellt. Die Messpunkte werden zwischen Gesamtpersonalrat und Präsidium festgelegt.

Erreicht die damit gemessene Lufttemperatur mehr als 26 Grad Celsius, erfolgt mit zur Verfügung zu stellenden mobilen, geeichten Temperaturmessgeräten in allen Arbeitsräumen mit ähnlichen Voraussetzungen eine Messung der Lufttemperatur gemäß den Vorgaben in der ASR 3.5. Die Messergebnisse sind für jeden Raum zu protokollieren. Die Messungen werden von einer/einem Sicherheitsbeauftragten des örtlichen Bereichs oder einer anderen beauftragten Person vorgenommen und den Verantwortlichen für die Auslösung von Maßnahmen mitgeteilt. Von einer Messung in allen Räumen eines Gebäudes oder Gebäudeteiles kann abgesehen werden, wenn für alle betroffenen Beschäftigten von ähnlichen Belastungen auszugehen ist oder die zu treffenden Maßnahmen für alle betroffenen Beschäftigten gelten.