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Was hat die „nicht aktive“ oder "nicht regelmäßige" Teilnahme zur Folge?

Studierende, denen die aktive oder regelmäßige Teilnahme nicht bestätigt werden kann, da der vorgesehene Arbeitsaufwand bzw. die erforderliche Anwesenheitszeit nach Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (RSPO) nicht erbracht wurde, können das betroffene Modul nicht abschließen, bis ihnen die aktive bzw. regelmäßige Teilnahme bescheinigt wurde. Mit diesen Studierenden kann aber laut § 9 Abs. 4 RSPO eine Vereinbarung über eine angemessene Ersatzstudienleistung bzgl. des versäumten Arbeitspensums getroffen werden, damit die aktive oder regelmäßige Teilnahme dennoch bescheinigt werden kann.