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Warum können fehlerhafte Eingaben nach der „Endgültigen Freigabe“ nicht durch die Lehrenden selbst korrigiert werden?

Nach der „definitiven Sicherung“ der erfassten Daten zur regelmäßigen und aktiven Teilnahme sowie zu den Prüfungsleistungen werden die Informationen öffentlich, d. h. die Studierenden können ihre dokumentierten Leistungen über ihre Weboberfläche einsehen. Daher kann danach nur noch das Prüfungsbüro ggf. erforderliche Korrekturen durchführen.

Seitens der Prüfungsbüros wird nach erfolgter Korrektur sichergestellt, dass den Studierenden eine schriftliche Benachrichtigung über die vorgenommenen Änderungen zugeht. Eine entsprechende Änderungsmitteilung ist zwingend erforderlich, da nicht auszuschließen ist, dass die Studierenden sich vor der Korrektur via Web bereits über die Noten informiert haben. Studierende sind nicht verpflichtet, sich wiederholt via Web über den aktuellen Stand in Kenntnis zu setzen. Eine entsprechend getrennte Information ist daher erforderlich.