Elsa-Neumann-Stipendium des Landes Berlin
Stipendien für Studentinnen oder Studenten, die an einer der Berliner Hochschulen sind und dort wissenschaftlich betreut werden.
News vom 10.03.2018
Nach dem Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses werden Stipendien zur Vorbereitung der Promotion und zum Abschluss einer weit fortgeschrittenen Dissertation, die an einer der Berliner Hochschulen angefertigt wird, vergeben.
Förderungsbedingungen
Antragsteller/-innen müssen weit über dem Durchschnitt liegende Leistungen, insbesondere beim Hochschulabschluss, nachweisen. Das wissenschaftliche Vorhaben muss einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lassen. Dem Antrag sind Nachweise der Qualifikation, eine Stellungnahme des/der betreuenden Professors/Professorin, sowie ein Arbeitsplan beizufügen, in dem die Gründe für die Auswahl des Vorhabens, der Stand der Vorarbeiten, eine Darstellung des Forschungsvorhabens und ein Zeitplan zur Durchführung darzulegen sind. Antragsteller/innen dürfen für dasselbe Vorhaben nicht bereits früher mit öffentlichen Mitteln gefördert worden sein.
Nach Ablehnung eines Stipendienantrages ist eine erneute Antragstellung nur einmal möglich.
Antragstermine
2 Termine im Jahr: im April und November. Die genauen Termine (Ausschlussfristen) gibt die Geschäftsstelle bekannt.
Förderungsbeginn ist jeweils der 1. April bzw. der 1. Juli eines Jahres.
Anschrift
Freie Universität Berlin
DRS-NaFöG
Thielallee 38
14195 Berlin
(für Antragsteller/-innen aus der Freien Universität Berlin und der Technischen Universität Berlin)
Sprechzeiten: Mo, Do, Fr von 9-12 Uhr
Telefon: 838-73641
E-Mail: nafoeg-stipendium@zuv.fu-berlin.de