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Gesetzliche Unfallversicherung

Die Unfallkasse Berlin ist Trägerin der Gesetzlichen Unfallversicherung für das Land Berlin.

Sie hat die Aufgabe, Unfällen am Arbeitsplatz und auf den damit verbundenen Wegen vorzubeugen und sie mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten. Ebenso soll sie Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorbeugen und diese verhindern.

Sofern ein Arbeits- oder Wegeunfall eingetreten ist oder eine Berufskrankheit anerkannt wurde, gewährleistet die Unfallkasse Berlin mit allen geeigneten Mitteln die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Hierzu zählen u. a. die medizinische Betreuung durch Fachärzte mit besonderen unfallmedizinischen Kenntnissen (z. B. Chirurgie, Orthopädie) sowie die Versorgung in speziellen Praxen, Krankenhäusern oder Rehabilitationseinrichtungen. Versicherte mit schweren Verletzungen oder Berufskrankheitsfolgen werden in besonderen Kliniken behandelt, an die bezüglich Einrichtung und fachlicher Qualifikation der Ärzte und Mitarbeiter besonders hohe Ansprüche gestellt werden.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine für die Versicherten beitragsfreie Sozialversicherung. Sie wird von den Unternehmen und vom Land Berlin finanziert.

Alle Beschäftigten, die einen Arbeitsvertrag mit der Freien Universität Berlin haben (ausgenommen Beamtinnen und Beamte), sowie alle ordnungsgemäß immatrikulierten Studierenden sind über die Unfallkasse Berlin versichert.

Für bestimmte Personengruppen, wie Drittmittelbeschäftigte, Gastdozenten etc., muss geprüft werden, ob diese bei der Unfallkasse Berlin versichert sind. Andernfalls sind sie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG Chemie, Verwaltungs-BG etc.) zu versichern.

Weitere Informationen zum versicherten Personenkreis enthält die DGUV Information 202-073 Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz an Hochschulen (vormals GUV-SI 8083).