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Hautschutz

In vielen Bereichen an der Freien Universität Berlin sind vielfältige Belastungen der Haut vorhanden, seien es Handwerker im Bereich Technik und Hausmeisterdienste oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den unterschiedlichsten Laboren der Physik, Biologie, Chemie und Pharmazie. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Veterinärmedizin in Düppel und die Geologen in Lankwitz brauchen ihre Hände, um ihre Arbeit zu verrichten. Sogar die Haut der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bibliotheken kann bereits erheblich durch den Staub auf Büchern belastet werden.

Daher müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz auch die Belastungen für die Haut der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermittelt werden.

Ablaufplan für die Erstellung dieser Gefährdungsbeurteilung

  • Ermitteln, ob relevante Hautbelastungen vorliegen
  • Gefährdungen / Hautbelastungen  beurteilen
  • Maßnahmen zur Verringerung der Hautbelastungen festlegen und durchführen (z.B. Arbeitsverfahren, persönliche Schutzausrüstung und aktiven Hautschutz anpassen, um eine möglichst geringe Hautbelastung zu gewährleisten)
  • Gefährdungsbeurteilung zu Hautbelastungen erstellen
  • Hautschutzplan erstellen und unterweisen
  • Hautschutzmittel und Hautpflegemittel beschaffen
  • geeignete Handschuhe beschaffen und einen Handschuhplan erstellen und diesen unterweisen
  • ggf. Hygieneplan erstellen und unterweisen
  • Wirksamkeit überprüfen
  • Regelmäßiges Überprüfen / Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung

Bei den oben genannten Schritten unterstützen Sie die Betriebsärzte des Arbeitsmedizinischen Zentrums der Charité (AMZ) sowie die Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Dienststelle Arbeitssicherheit (DAS).

Was sind hautbelastende Tätigkeiten?

Eine Hautbelastung bzw. -gefährdung liegt vor, wenn Feuchtarbeiten oder Arbeiten mit hautgefährdenden oder hautresorptiven Gefahrstoffen durchgeführt werden. Dies sind alle Tätigkeiten, die kurzfristig die Haut schädigen (Verätzung usw.), und auch die Tätigkeiten, die auf längere Sicht die Haut soweit belasten, dass es zu einer Schädigung der Haut kommt.

Zu hautbelastenden Tätigkeiten gehören unter anderem:

Handschuhe tragen

Werden luft-/flüssigkeitsdichte Handschuhe (z.B. Labor-, Haushaltshandschuhe) längere Zeit am Tag getragen, quillt die obere Hornschicht der Haut durch den Schweiß auf. Diese Feuchtigkeit belastet die Haut stark und kann zu einer eingeschränkten Barrierefunktion der Haut und langfristig zu Hautschäden wie chronischen Ekzemen führen.

Bei einer summierten Tragedauer von mehr als 2 Stunden pro Tag muss den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Angebotsvorsorge bei den Betriebsärzten aktiv angeboten werden. Bei einer summierten Tragedauer von mehr als 4 Stunden pro Tag dürfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erst tätig werden, wenn eine Pflichtvorsorge durch die Betriebsärzte durchgeführt wurde (Details zur Vorsorge s.u.).

  • Arbeiten im feuchten Milieu

Werden mit ungeschützen Händen Tätigkeiten ausgeübt, bei denen man mit Wasser in Kontakt ist, so wird dadurch die Haut auf Dauer geschädigt. Dies ist abhängig von der Dauer der Feuchtarbeit (z.B. Dauer des Wasserkontaktes beim schneiden von Steinen mit Kühlwasser), von Inhalts- / Schadstoffen (z.B. Reinigungstätigkeiten mit Detergentien) usw. Auch ist häufiges Händewaschen mit Seife, um z.B. hygienischen Anforderungen gerecht zu werden (Veterinäre, Biologen usw.) hautschädigend. Langes Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen gilt als Feuchtarbeit und somit als hautbelastend.

  • Umgang mit chemischen und biologischen Substanzen

Bei Arbeiten mit chemischen und biologischen Stoffen muss geklärt werden, ob diese nur mit Handschuhen ausgeführt werden dürfen. Wenn Handschuhe erforderlich sind, so ist wiederum die Tragedauer zu berücksichtigen.

Für die verwendeten Chemikalien und Biostoffe müssen geeignete Handschuhe den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden (s.u. Handschuhmanagement). Hierzu gibt auch die DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten im Labor" entsprechende Vorgaben.

  • Umgang mit Erde, Gestein usw. sowie gärtnerische Tätigkeiten

Gerade bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die viel mit feuchter Erde händisch umgehen, kommt es zu erheblichen Hautbelastungen durch die mechanische Beanspruchung und durch die Feuchtigkeit. Bei den Geologen kommen zusätzlich Belastungen durch Chemikalien und langes Sieben von Proben unter fließendem Wasser vor. Bei diesen Arbeiten müssen die Hände wirksam geschützt werden.
Bitte beachten: Bei schneidenden Verfahren (Steinsäge usw.) sind im Normalfall keine Handschuhe zu tragen, da diese weitere erhebliche Gefährdungen mit sich bringen.

  • Umgang mit Tieren

Die Tätigkeiten im Bereich der Veterinärmedizin sind vielfältig hautschädigend. Verschmutzung, Feuchtarbeiten, steriles Arbeiten in OP-Handschuhen bis hin zur häufigen Händereinigung mit anschließender Desinfektion belasten die Haut erheblich. Es ist zu beachten, dass Arzneimittel (z.B. Salben) Gefahrstoffe darstellen und somit geeignete Handschuhe zu tragen sind.

Gefährdungsbeurteilung erweitern

Wenn festgestellt wurde, dass relevante hautbelastende Tätigkeiten durchgeführt werden, ist die Gefährdungsbeurteilung um diesen Punkt zu erweitern. Darin sind die Belastungen zu benennen und Schutzmaßnahmen zu beschreiben. Eine solche Gefährdungsbeurteilung als Beispiel finden Sie hier.

Welche Maßnahmen gibt es?

Zuerst ist zu prüfen, ob hautbelastende Tätigkeiten durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden werden können (z.B. nur dann Handschuhe tragen, wenn es wirklich notwendig ist) oder ob durch eine Reduktion oder Substitution der verwendeten Stoffe eine Belastung verringert werden kann. Auch können Hautschutz- und Hautpflegeprodukte eingesetzt werden, um die Hautbelastung zu reduzieren bzw. die Hautregeneration zu fördern. Weitere Informationen liefert die DGUV Information 212-017 "Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz".

Hautschutzplan

Um einen vollständigen und sinnvollen Hautschutz zu gewährleisten, ist ein Hautschutzplan zu erstellen. In diesem werden Maßnahmen für die drei Säulen des Hautschutzes (Hautreinigung, Hautschutz, Hautpflege) dargelegt. Wann, Womit und Wie Sie Ihre Hände schützen können, wird somit im Hautschutzplan festgelegt. Ein Beispiel dafür finden Sie hier.

Weitere Informationen enthält die DGUV Information 212-017 "Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz".

Präparativer Hautschutz: Hautschutzmittel

Hautschutzmittel dienen der Vorbeugung. Sie bilden einen Schutzfilm gegen die Feuchtigkeit, reduzieren das Schwitzen im Handschuh und die Quellfähigkeit der Haut und unterstützen somit die Barrierefunktion der Haut. Sie sind abgestimmt auf die jeweilige Tätigkeit und die damit verbundenen Hautgefährdungen. Sie werden vor der Arbeit auf die Hände aufgetragen. Die von den Betriebsärzten empfohlenen Produkte, die durch Fachgutachten auf ihre Wirksamkeit getestet wurden, finden sie hier.

Eine Anleitung zur Anwendung des Hautschutzmittels ist hier.

Präparative regenerative Hautpflege

Hautpflegemittel unterstützen die Haut bei der Regeneration. Die fetthaltigen Produkte wirken dem Lipid- und Feuchtigkeitsverlust entgegen: Ausgewaschene Fette werden der Haut zurückgeführt, feuchtigkeitsbindende Substanzen verringern die erneute Austrocknung der Haut. Sie werden nach der Arbeit auf die Hände aufgetragen. Die von den Betriebsärzten empfohlenen Produkte finden Sie hier.

Handschuhmanagement

Schutzhandschuhe als persönliche Schutzausrüstung (PSA) sollten nach der Gefährdungsbeurteilung entsprechend den Tätigkeiten (z.B. Schutz vor biologischen, chemischen, physikalischen oder mechanische Einwirkungen) und der verwendeten Gefahrstoffe (Art, Konzentration, Mengen) ausgewählt werden.

Handschuhe sollten generell möglichst kurz, d.h. nur so lange wie unbedingt nötig, und gezielt getragen werden. Der Hautkontakt mit der potentiell kontaminierten Außenseite sollte vermieden werden (richtiges Ausziehen üben!).

Generell gilt, dass kein Handschuh gegen alle vorkommenden Gefahrstoffe schützen kann. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung / des Handschuhplans ist festzulegen, welche Handschuhe bei welchen Tätigkeiten zu tragen sind. Zur Auswahl geeigneter Handschuhe gibt es Hilfe durch die TRGS 401 "Gefährdungen durch Hautkontakt".

Häufige Fehler beim Tragen von Handschuhen sind: unnötig getragen, länger als erforderlich getragen, nicht regelmäßig gewechselt, falsche Handschuhe gewählt.

Bei der Handschuhauswahl nach TRGS 401 "Gefährdungen durch Hautkontakt" müssen die Anforderungen an den Handschuh beachtet werden. Beim Umgang mit Gefahrstoffen sollte bei den Chemikalienschutzhandschuhen auf die Kennzeichnung nach Norm geachtet werden. Die EN 374 "Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen" gibt zwei unterschiedliche Leistungsniveaus an:

Piktogramm Becherglas

Piktogramm Becherglas

  • Schutzhandschuh gegen Penetration mit dem Piktogramm „Becherglas“: Er kann ggf. zum Schutz gegen spezielle Chemikalien, die in der Herstellerinformation benannt sind, für begrenzte Zeit eingesetzt werden.
Piktogramm Erlenmeyerkolben

Piktogramm Erlenmeyerkolben

  • Schutzhandschuh gegen chemische Risiken mit dem Piktogramm „Erlenmeyerkolben“: Er wurde gegen drei Chemikalien aus einer Liste geprüft und kann bei Tätigkeiten mit den in der Herstellerinformation benannten Chemikalien für begrenzte Zeit eingesetzt werden.
Piktogramm Mikroorganismen

Piktogramm Mikroorganismen

Ein Chemikalienschutzhandschuh kann zusätzlich mit der Kennzeichnung „Bakteriologische Kontamination“ versehen sein. 

Somit sollte die Auswahl eines Handschuhs nach den Anforderungen, die sich aus den verwendeten Chemikalien ergeben, entsprechend der Chemikalienbeständigkeit des Handschuhmaterials nach Herstellerinformation sowie nach dem Sicherheitsdatenblatt der verwendeten Chemikalie erfolgen. Bei der Tragedauer der Handschuhe sollen folgende Faktoren auch berücksichtigt werden, wie: spezielle Arbeitsverfahren, Art und Dauer der Benetzung (Spritz-oder Vollschutz), thermische und mechanische Beanspruchung, Alterung, Lagerung usw..

Giftige und gefährliche Chemikalien müssen besonders betrachtet werden. Die dazu erstellten Betriebsanweisungen müssen den Beschäftigten bekannt sein und regelmäßige Unterweisungen dazu sind erforderlich. 

Zur Auswahl geeigneter Handschuhe gibt es Hilfe durch die TRGS 401.

DGUV Information 212-007 "Chemikalienschutzhandschuhe"
Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen
Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz

DGUV Regel 112-995 "Benutzung von Schutzhandschuhen"
Benutzung von Schutzhandschuhen

EN 374 "Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen"
Über den Beuth-Verlag zu beziehen, evt. in Bibliotheken einsehbar.

Handschuhplan

Wenn aufgrund der Gefährdungsbeurteilung (GBU) das Tragen von Schutzhandschuhen erforderlich ist, ist im Regelfall auch ein Handschuhplan zu erstellen, in dem klar geregelt ist, bei welchen Tätigkeiten welcher Handschuh zu tragen ist. Ein Beispiel dazu gibt es hier.

Gerne unterstützen das AMZ und die DAS Sie bei der Auswahl von geeigneten Handschuhen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge beim AMZ werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Gefährdungen für die Haut und zu Schutzmaßnahmen beraten. Die Vorsorge dient der Früherkennung arbeitsplatzbezogener Hautveränderungen und der Anleitung zur arbeitsplatzbezogenen Hautprävention.

Wenn mehr als 4 Stunden über den Tag verteilt Feuchtarbeit verrichtet wird, ist eine regelmäßige Pflichtvorsorge beim Betriebsarzt vorgeschrieben.

Wenn mehr als 2 und weniger als 4 Stunden über den Tag verteilt Feuchtarbeit verrichtet wird, muss Vorsorge angeboten werden.

Wenn arbeitsbedingte Hautprobleme auftreten, sollten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich möglichst frühzeitig an das AMZ wenden (Wunschvorsorge).

Es kann dann eine gezielte Beratung sowie ggf. weitere Diagnostik erfolgen und Präventionsmaßnahmen eingeleitet werden. Je frühzeitiger Hautschäden erkannt und therapiert werden, desto größer ist die Möglichkeit der Abheilung.

Dringend abzuraten ist vom eigenmächtigen (ohne Einschalten eines Hautarztes) Anwenden von Medikamenten (Kortisosonsalbe, …), weil dadurch nur die Krankheitssymptome unterdrückt werden, der Krankheitsverlauf hingegen möglicherweise verschlimmert wird.

Die Betriebsärzte sind somit wichtige Ansprechpartner für

  • Durchführung der Vorsorge
  • Umfassende Hautschutzberatung
  • Koordination und Unterstützung bei der Umsetzung von Hautschutzmaßnahmen
  • Hilfe bei der Auswahl individueller Hautschutz- und Hautpflegemittel, Desinfektionsmittel und Handschuhe
  • Begleitung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Hautveränderungen oder Hauterkrankungen 

Nach der Einführung der oben genannten Maßnahmen muss in regelmäßigen Abständen überprüft werden, ob die getroffenen Maßnahmen wirksam sind. Beachten Sie bitte auch, dass Studierende sowie Doktorandinnen und Doktoranden ebenfalls in ihren Tätigkeiten mit berücksichtigt werden müssen.

Bei allen Fragen zur Hautgesundheit wenden Sie sich bitte an das Arbeitsmedizinische Zentrum der Charité und/oder die Dienststelle Arbeitssicherheit.