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Wann steht mir ein BEM zu?

Wenn Sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krank sind, egal ob am Stück oder in mehreren Zeiträumen, steht Ihnen ein BEM zu. Dabei gilt nicht das Kalenderjahr, sondern die vergangenen 12 Monate. Gezählt werden alle Tage, an denen Sie arbeitsunfähig waren. Dazu zählen alle Arbeitsunfähigkeitstage mit oder ohne Bescheinigung, Zeiten einer medizinischen Rehabilitation und die in diesem Zeitraum fallenden Wochenenden