Welche Personen können in das BEM eingebunden werden?
Wer in das BEM miteingebunden wird, entscheidet sich immer in Abstimmung mit der betroffenen Person. Sie können selbst bestimmen, wer wann eingeschaltet wird. Mögliche Teilnehmer*innen sind die Personalvertretung (PRD, PR BGBM, GPR, PR StudB), die Schwerbehindertenvertretung, der Betriebsarzt/die Betriebsärztin, externe Partner*innen (Integrationsamt, Vertreter*innen der DRV, …) oder eine Person Ihres Vertrauens.