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Muss mir der Arbeitgeber ein BEM anbieten?

Ja. Der Gesetzgeber hat die Arbeitgeber*innen verpflichtet, den länger erkrankten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein BEM-Verfahren anzubieten. Gibt es dieses Angebot nicht und es kommt zu einer krankheitsbedingten Kündigung, kann dies vor Gericht zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Denn die Arbeitgeber*innen müssen nachweisen, dass alles unternommen wurde, um eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen.