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Wichtige Veränderungen im Bereich des Familienzuschlages (einschließlich der Ausgleichszulage)

Der Familienzuschlag der Stufe 1 (sogenannter Ehegattenbestandteil) in Höhe von 150,10 Euro (Stand: 31.10.2024) ist zum 01.11.2024 entfallenDie Hälfte dieses Betrages ist gleichzeitig Bestandteil des Grundgehaltes und steht somit künftig auch verbeamteten Dienstkräften zu, die bisher keinen Anspruch auf Familienzuschlag der Stufe 1 hatten.

Sofern im Oktober 2024 ein Anspruch auf Familienzuschlag der Stufe 1 bestanden hat, ist ein Anspruch auf eine Ausgleichszulage (Besitzstand) in Höhe von 75,05 Euro ab dem 1.11.2024 zu prüfen. Sofern ein Anspruch besteht, vermindert sich der vorgenannte Betrag linear in den Dienstbezügen um den Betrag, der dem Prozentsatz der jeweiligen linearen Anpassung von 75,05 Euro entspricht.

Im Zusammenhang mit der Anspruchsprüfung ist die Mitwirkung der betroffenen Dienstkräfte erforderlich. Über die Neuerungen wird über ein FU-Personalblatt informiert und anschließend alle betroffenen Dienstkräfte individuell angeschrieben. Die erforderliche Eigenerklärung (Erklärung zur Ausgleichszulage) ist vollständig ausgefüllt an die Personalstelle zurückzusenden. Das Formular „Erklärung zur Ausgleichszulage“ findet sich weiter unten.

 

Verheiratete beamtete Dienstkräfte können ab dem 01.11.2024 unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag einen ergänzenden Familienzuschlag erhalten. Zum Anspruch auf ergänzenden Familienzuschlag wird auf den angefügten Wortlaut des § 40a Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE) verwiesen. Es ist zu beachten, dass Einkommen i.S. des § 40a Abs. 3 BbesG BE den Anspruch im entsprechenden Umfang mindert.

Weiterführende Information/Unterlagen: