06. Stimmt es, dass das Inflationsausgleichsgeld nicht für eine zukünftige Rente berücksichtigt wird?
Die Sonderzahlungen sind kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Es handelt sich auch nicht um sozialversicherungspflichtiges Entgelt, weil es steuer- und abgabenfrei gestellt wurde. Nur so kann der Effekt brutto = netto hergestellt werden.
