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06. Stimmt es, dass das Inflationsausgleichsgeld nicht für eine zukünftige Rente berücksichtigt wird?

Die Sonderzahlungen sind kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Es handelt sich auch nicht um sozialversicherungspflichtiges Entgelt, weil es steuer- und abgabenfrei gestellt wurde. Nur so kann der Effekt brutto = netto hergestellt werden.