05. Bekomme ich die Inflationsprämie, wenn ich in Elternzeit bin?
05. Bekomme ich die Inflationsprämie, wenn ich in Elternzeit bin?
Für die einmalige Inflationsprämie müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Am 9. Dezember 2023 muss ein Arbeitsverhältnis bestehen. Außerdem muss mindestens an einem Tag zwischen dem 1. August 2023 und dem 8. Dezember 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden haben. Beschäftigte, die während des gesamten Zeitraums zwischen dem 1. August 2023 und dem 8. Dezember 2023 in Elternzeit waren, haben keinen Anspruch.
Für die monatliche Inflationsprämie gilt: Die Beschäftigten erhalten die Inflationsprämie in jedem Monat von Januar bis Oktober 2024, in dem ein Arbeitsverhältnis besteht und sie an einem Tag des Monats Anspruch auf Arbeitsentgelt haben. Beschäftigte, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, werden hinsichtlich der Inflationsprämien wie Teilzeitbeschäftigte behandelt. Entscheidend für die Höhe der Prämie ist ihr Beschäftigungsumfang am 1. Tag des jeweiligen Monats.