03. Wann wird Inflationsprämien ausgezahlt?
Die Auszahlung der Inflationsprämie erfolgt in mehreren Schritten, sofern die Anspruchsvoraussetzungen (s. Frage 2) erfüllt sind:
- Einmalige Inflationsprämie: 1.800 Euro, steuer- und abgabenfrei – an der FU Berlin wird diese Prämie mit der Entgeltzahlung 02/2024 ausgezahlt
- Monatliche Inflationsprämie Januar und Februar 2024: 240 Euro, steuer- und abgabenfrei – an der FU Berlin werden diese Prämien mit der Entgeltzahlung 02/2024 ausgezahlt
- Monatliche Inflationsprämie März bis Oktober 2024: je 120 Euro, steuer- und abgabenfrei – an der FU Berlin werden diese Prämien zusammen mit dem regulären Entgelt des jeweiligen Bezugsmonats ausgezahlt
Die entsprechenden Auszahlungen werden auch an bereits ausgeschiedene Beschäftigte geleistet, sofern sie die Voraussetzungen nach Punkt 2 erfüllen, es bedarf keiner besonderen Antragsstellung. § 37 TV-L bleibt unberührt.
