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02. Welche Voraussetzungen müssen zur Auszahlung der Inflationsprämie erfüllt werden?

Für die einmalige Inflationsprämie gelten für Beschäftigte folgenden Bedingungen:

  • Erstens muss ihr Arbeitsverhältnis am 9. Dezember 2023 bestanden haben.
  • Zweitens mussten sie an mindestens einem Tag zwischen dem 1. August 2023 und dem 8. Dezember 2023 Anspruch auf Entgelt haben.

 

Für die monatlichen Inflationsprämien, die von Januar bis Oktober 2024 ausgezahlt werden, besteht der Anspruch nur, wenn in dem Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis besteht und an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt bestanden hat.

 

Beschäftigte im Mutterschutz, in der Entgeltfortzahlung oder mit Anspruch auf Krankengeldzuschuss, auf die die oben genannten Voraussetzungen zutreffen, haben ebenfalls Anspruch auf den Inflationsausgleich 2023 und die monatlichen Sonderzahlungen.