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Lohnerhöhung für studentische Beschäftigte ab dem 01.01.2026

Der Stundenlohn für studentische Beschäftigte an der Freien Universität Berlin steigt ab 2026 auf 15,08 Euro.

Wir möchten Sie hiermit über die Anpassung der Stundenentgelte für studentische Beschäftigte an der Freien Universität Berlin informieren:

Mit Wirkung vom 01.01.2025 erhalten studentische Beschäftigte der Freien Universität Berlin mehr Lohn. Die Universitätsleitung hat entschieden, das Stundenentgelt für alle studentischen Beschäftigten auf 15,08 Euro zu erhöhen. Diese freiwillige Anhebung des Stundenentgelts von 14,32 Euro um 5,3 Prozent auf 15,08 Euro erfolgt auf Basis des Tarifvertrags für studentische Beschäftigte (TV Stud. III-KAV) vom 17.07.2024, bereits im Vorgriff auflaufende Tarifverhandlungen für den TV Stud. III-KAV im Jahr 2026. Die im Tarifvertrag festgeschrieben 14,32 Euro bleiben jedoch die Basis für die Anwendunge des Ergebnisses einer künftigenTarifeinigung. 

Warum jetzt dieser Vorgriff? Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf Bundesebene zum 01.01.2026 und die damit einhergehende Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze sowie die Erhöhung des Berliner Mindestlohns zum 01.01.2026 begründen die freiwillige Anhebung der Stundenentgelte. 

Bereits zum 01.01.2025 wurde das Stundenentgelt für studentische Beschäftigte auf 14,32 Euro angehoben. Mit Wirkung zum 01.01.2026 liegt der Mindestlohn pro Stunde bei 14,84 Euro (Berlin) bzw. bei 13,90 Euro (Bund). Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber*innen steigt zum 01.01.2026 bundesweit auf 603,00 Euro.