Arbeitskampf an der Freien Universität Berlin
Auf dieser Seite möchten wir kurz die wesentlichen Informationen zum Thema Arbeitskampf (z.B. Streiks, Aussperrungen von Arbeitnehmer*innen- oder Arbeitgeber*innenseite oder Boykotte) an der Freien Universität zusammenfassen. Bitte beachten Sie, es besteht keine Anspruch auf Vollständigkeit.
Durch die Ausübung von Arbeitskmapfmaßnahmen entstehen sowhl auf Arbeitgeber*innen- als auch auf Arbeitnehmer*innenseite Verpflichtungen. Die zentralen "Regeln" der Arbeitskampfmaßnahmen,in denen über die Rechte und Pflichten sowie über die Auswirkungen einer Beteiligung informiert wird, finden sich in den Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für den Fall eines Arbeitskampfes (Arbeitskampfrichtlinien der TdL - aktuellste Version zum Download angeboten).
Drei zentrale Handlungsfelder leiten sich direkt für die Beschäftigungsstellen ab:
I. Dokumentation der Streikbeteiligung
Die Bereiche sind aufgefordet, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter namentlich zu doklumentieren/benennen, die durch Teilnahme bzw. in Auswirkung des Streiks keine Arbeits-/Dienstleistung erbracht haben bzw. erbringen. Dafür soll die im Downloadbereich zu Verfügung stehen Tabelle der Tagesaktuellen Streikmeldungen genutzt werden. In dieser werden folgende Angaben benötigt:
* Fehlzeiten: im Sinne der Zeiten in dem die vertragl. Arbeitsleistung nicht erbracht wird. Keine Fehlzeiten sind, wenn die Streikteilnahme z.B. via Gleitzeit oder bei SHK Verschiebung der Arbeitsstunden/tage erfolgt.
- Beschäftigungsstelle
- Beschäftigungsstatus (z. B. Professor*innen, wissenschaftlicher Mitarbeiter*innen, Beamt*innen, Tarifbeschäftigte)
- Umfang der Fehlzeiten (Anzahl der Stunden)
- Grund der Fehlzeiten (Teilnahme am Streik, mittelbare Auswirkung des Streiks, z. B. keine Fahrgelegenheit zum Dienstgebäude)
Anzahl der Stunden: Bei Vollzeitbeschäftigten würden 7,88h vermutet, bei Teilzeit-/Schicht-/SHK-Tätigkeit gilt der geplante Arbeitseinsatz als Fehlzeit.
II.Dokumentation etwaiger Arbeitskampfmaßnahmen
In einer ggf. separaten (formlosen) Dokumentation sind bitte der Gesamtablauf der Arbeitskampfmaßnahmen sowie die damit in Zusammenhang stehenden Ereignisse darzustellen, sofern es Besonderheiten jenseits der Arbeitsniederlegung gab. Dies gilt insbesondere für etwaige Streikausschreitungen, Sachbeschädigungen oder die Benutzung von Gegenständen des Arbeitgebers.
III. Notfall(dienst-)pläne
Zur Sicherstellung unverzichtbarer Aufgaben und zur Aufrechthaltung des Diesntbetriebs können im Arbeitskampf Notdienstpläne erforderlich werden. Sie definieren klare Zuständigkeiten, gewährleisten die kontinuierliche Aufgabenerfüllung in kritischen Bereichen und schaffen Planungssicherheit auch im Arbeitskampf. Bitte deneken Sie (bei Bedarf) an diese Option und reichen Sie die Notdienstpläne entsprechnd ein.
Hier geht es zu den angekündigten Arbeitskampfmaßnahmen in der aktuellen Persiode.
