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Personalvertretungsrecht & Digitales

Die Arbeitsgruppe Personalvertretungsrecht & Digitales (I SE 2) ist zuständig für kollektivrechtliche Angelegenheiten der Interessenvertretungen, die personalrechtliche Begleitung bei der Einführung und auch der Änderung von IT-Verfahren (v.a. in Bezug auf die Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen). Sie ist Schnittstelle für die unterschiedlichsten Maßnahmen, welche diese Angelegenheiten betreffen. Zum Aufgabenbereich gehört zudem die Erarbeitung von Richtlinien, Rundschreiben, etc. sowie die Klärung datenschutzrechtlicher Fragestellungen für die Abteilung I.

Digitalisierungsvorhaben der Abteilung I sind in der Arbeitsgruppe I SE 2 verortet sind aber deutlich als Querschnittsthema des Referates Service aber auch der Abteilung I ausgelegt.