Alternierende Telearbeit
Alternierende Telearbeit liegt vor, wenn Beschäftigte ihre individuelle regelmäßige Arbeitsleistung im Wechsel zwischen der häuslichen Arbeitsstätte und der Beschäftigungsstelle erbringen. Die häusliche Arbeitsstätte ist dabei durch elektronische Kommunikationsmittel mit der Beschäftigungsstelle verbunden. Die Einrichtung von Telearbeitsplätzen erfolgt vorrangig nach Maßgabe dienstlicher Interessen und soweit Haushalts- oder Drittmittel für die Einrichtung und Unterhaltung dieser Arbeitsplätze zur Verfügung stehen.
Die Einrichtung des Telearbeitsplatzes erfolgt auf Antrag der Beschäftigten, mit Stellungnahme der Beschäftigungsstelle und Billigung von ggf. örtlicher Frauen- und Gleichstellungsbeauftragter und Schwerbehindertenvertretung.
Weitere Informationen können Sie der Dienstvereinbarung über die alternierende Telearbeit an der Freien Universität Berlin (DV Telearbeit) entnehmen.