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Besondere Zahlung nach TV-L

Besondere Zahlungen nach TV-L

 

Jahressonderzahlung


Im TV-L für die Freie Universität Berlin (TV-L FU) werden eine Reihe von besonderen Zahlungen definiert. Im § 20 wird die Jahressonderzahlung geregelt dort heißt es: “Beschäftigte, die am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung”. Die einzige zwingende Bedingung für den Bezug der Jahressonderzahlung ist, dass man am ersten Dezember im Arbeitsverhältnis steht und nicht für das gesamte Kalenderjahr beurlaubt ist.

 

Vermögenswirksame Leistungen 


Falls Sie bereits einen Vertrag für Vermögenswirksame Leistungen besparen, oder in Zukunft einen solchen abschließen möchten, können Sie bei Ihrem Personalservice den Antrag zur Überweisung vermögenswirksamer Leistungen einreichen und sich damit die Zuzahlung der Freien Universität Berlin, auf den von Ihnen benannten Vertrag, sichern. 

Nähere Informationen zur Höhe der VL oder beispielsweise zu staatlichen Fördermöglichkeiten (Arbeitnehmer-Sparzulage) können Sie dem Informationsblatt entnehmen.