Bildungszeit
Bildungszeit ermöglicht allen, die angestellt sind bzw. in einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis stehen, sich bei fortlaufender Lohnzahlung von der Arbeit freistellen lassen, um an einer anerkannten Weiterbildung teilzunehmen. Hierzu zählen Beschäftigte (in Teilzeit und Vollzeit), Auszubildende sowie freie Mitarbeitende. Verankert ist dieses Recht im Bildungszeitgesetz (BiZeitG). Einzig für Beamtinnen und Beamte gelten Sonderurlaubsregelungen des Bundes bzw. des Landes Berlin.
Die Bildungszeit kann frühestens sechs Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses beantragt werden. Die Mindestdauer der Bildungszeit muss mindestens einen Tag betragen. Der Anspruch für Beschäftigte bzw. Auszubildende beläuft sich auf 5 Tage pro Jahr. Die Bildungszeit des aktuellen Jahres kann auch mit Zustimmung der Arbeitgeberin mit der des Folgejahres zusammengefasst werden. Somit können bis zu 10 Tage in einem Jahr genommen werden. Bei einer regelmäßigen Arbeit an mehr oder weniger als fünf Tagen pro Woche erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend.
Die Inanspruchnahme und der Zeitpunkt des Bildungsurlaubes sind dem Arbeitgeber so frühzeitig wie möglich, mindestens sechs Wochen vor Beginn der Freistellung, zu beantragen. Für die Beantragung brauchen Sie den Anerkennungsbescheid des Bildungsveranstalters (diesen erhalten Sie direkt vom Anbieter, teilweise steht diese Info auch direkt auf der dortigen Homepage). Nach Zustimmung Ihres*Ihrer Vorgesetzten leiten Sie den formlosen Antrag inklusive des Anerkennungsbescheides an Ihre zuständige Personalstelle (bei Auszubildenden ist dies die Ausbildungsleitung) weiter.
Bildungszeit kann für anerkannte Bildungsveranstaltungen folgender Bereiche beantragt werden:
- Maßnahmen zur politischen Bildung,
- für die berufliche Weiterbildung und
- zur Qualifizierung ehrenamtlicher Tätigkeiten.
Weitere Informationen finden Sie unter anderem auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Dort können Sie auch direkt nach in Berlin anerkannten Weiterbildungsveranstaltung suchen, bzw. im Berliner Bildungszeitgesetz.