Nebentätigkeit
Nebentätigkeiten sind alle Tätigkeiten, die Beamt/inn/e/n und Beschäftigte neben ihrer Berufstätigkeit im öffentlichen Dienst ausüben.
Dabei wird die Tätigkeit im öffentlichen Dienst als “Haupttätigkeit” definiert, auch wenn es kein vollzeitiges und unbefristetes Beschäftigungsverhältnis ist.
Welche Nebentätigkeiten anzeigepflichtig sind, entnehmen Sie bitte dem
- Rundschreiben Nr. 06/2011 (für Tarifbeschäftigte)
- Merkblatt für Beamte
- Antrag (für Beschäftigte & Beamte)