Ist das Jahresgespräch für mich verpflichtend?
Die Vorgesetzten im Präsidium und dessen Stabsstellen, in der Zentralen Universitätsverwaltung, in den zentralen IT-Einheiten, in den Bibliotheksbereichen sowie in den Fachbereichsverwaltungen und in den Verwaltungen der Zentraleinrichtungen sind verpflichtet, ihren Mitarbeiter*innen einmal je Kalenderjahr ein Gespräch anzubieten.
Die wissenschaftlichen Bereiche können auf freiwilliger Basis ihren Mitarbeiter*innen Jahresgespräche anbieten.
Den Mitarbeiter*innen steht es frei, das Angebot zu einem Jahresgespräch anzunehmen. Aus der Ablehnung des Gesprächsangebots dürfen keine Nachteile entstehen.