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Rechtliche Grundlagen

BEM rechtliche Grundlagen

BEM rechtliche Grundlagen

Mit Novellierung des SGB IX zum 01.05.2004 wurde Betriebliches Eingliederungsmanagement eingeführt. Es wurde im § 167 SGB IX unter „Prävention“ verankert.

Das Angebot des BEM richtet sich an alle Beschäftigten (Tarifbeschäftigte, Verbeamtete, Auszubildende, Voll- und Teilzeitbeschäftigte).