Rechtliche Grundlagen
Mit Novellierung des SGB IX zum 01.05.2004 wurde Betriebliches Eingliederungsmanagement eingeführt. Es wurde im § 167 SGB IX unter „Prävention“ verankert.
Das Angebot des BEM richtet sich an alle Beschäftigten (Tarifbeschäftigte, Verbeamtete, Auszubildende, Voll- und Teilzeitbeschäftigte).