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Forschungssemester

Forschungssemester  

Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sollen gemäß Berliner Hochschulgesetz (§ 99 Abs. 6 Satz 1 BerlHG) zur Durchführung von Forschungsvorhaben oder zur Aktualisierung ihrer Kenntnisse in der Berufspraxis in angemessenen Zeitabständen für ein Semester von ihren übrigen dienstlichen Aufgaben freigestellt werden. Während dieses Forschungssemesters werden die Dienstbezüge weiter gezahlt. Diese Regelung gilt nicht für den wissenschaftlichen Mittelbau.

Die Entscheidung über die Gewährung des Forschungssemesters trifft die Dekanin bzw. der Dekan unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen. Die Gewährung eines Forschungssemesters setzt voraus, dass die Vollständigkeit der Lehrveranstaltungen, die Durchführung der Prüfungen und die Krankenversorgung gewährleistet sind. Weitere Voraussetzungen und Bedingungen zur Bewilligung eines Forschungssemesters entnehmen Sie bitte auch dem FU-Verwaltungsrundschreiben Nr. 01/93 vom 28.01.1993.

Hier finden Sie das Formular zur Beantragung eines Forschungssemesters.