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Wie wird gefördert?

  • Die Gründer/innen werden mit jeweils 2.000 Euro pro Monat für den Zeitraum von sechs Monaten gefördert.
  • Die Bewertung, ob das Stipendium der Einkommenssteuerpflicht unterliegt, obliegt dem zuständigen Finanzamt. Da mit der Gewährung des Stipendiums kein Arbeitsverhältnis begründet wird, sind Stipendiatinnen/Stipendiaten während des Förderzeitraums weder in der Krankenversicherung noch in der Arbeitslosen- oder Rentenversicherung versichert. Für die Krankenversicherung haben sie selbst Vorsorge zu treffen.
  • Arbeitsort sind Gründerräume und Labore auf dem Campus. Die Stipendiaten werden von den Gründungsförderungen der Universitäten betreut und nehmen an einem Qualifizierungsprogramm teil.
  • Den Gründern/innen werden die notwendige Infrastruktur (Büro- und Werkstatträume, Geräte, Labore), fachliches und betriebswirtschaftliches Know-how sowie unterstützende Beratungs- bzw. Qualifizierungsmodule zur Verfügung gestellt.
  • Die Förderung durch das Berliner Startup-Stipendium unterliegt der De-Minimis-Regelung (Beihilfe).
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