Die Gründer/innen werden mit jeweils 2.000 Euro pro Monat für den Zeitraum von sechs Monaten gefördert.
Die Bewertung, ob das Stipendium der Einkommenssteuerpflicht unterliegt, obliegt dem zuständigen Finanzamt. Da mit der Gewährung des Stipendiums kein Arbeitsverhältnis begründet wird, sind Stipendiatinnen/Stipendiaten während des Förderzeitraums weder in der Krankenversicherung noch in der Arbeitslosen- oder Rentenversicherung versichert. Für die Krankenversicherung haben sie selbst Vorsorge zu treffen.
Arbeitsort sind Gründerräume und Labore auf dem Campus. Die Stipendiaten werden von den Gründungsförderungen der Universitäten betreut und nehmen an einem Qualifizierungsprogramm teil.
Den Gründern/innen werden die notwendige Infrastruktur (Büro- und Werkstatträume, Geräte, Labore), fachliches und betriebswirtschaftliches Know-how sowie unterstützende Beratungs- bzw. Qualifizierungsmodule zur Verfügung gestellt.
Die Förderung durch das Berliner Startup-Stipendium unterliegt der De-Minimis-Regelung (Beihilfe).