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Neben- und Gasthörende

1. Nebenhörer/innen

Studierende anderer Hochschulen, die an einzelnen Lehrveranstaltungen (max. 6 SWS oder 1 Modul) der Freien Universität Berlin teilnehmen möchten, können auf Antrag und mit Zustimmung der Lehrkraft oder dem/der Modulverantwortlichen als Nebenhörer*innen registriert werden sowie Leistungsnachweise erwerben. Über eine mögliche Anerkennung der entsprechenden Leistungspunkte erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Stammhochschule.

Nebenhörer*innen sind nicht Mitglieder/Studierende der Freien Universität Berlin, d.h. sie erhalten keinen Studierendenausweis und können kein Studenten-Visum beantragen. Um Zugang zu den studienrelevanten Systemen wie z.B. Blackboard zu erhalten, muss ein Antrag auf Nebenhörerschaft bei der Studierendenverwaltung eingereicht werden.

Bitte beantragen Sie die Nebenhörerschaft ab Vorlesungsbeginn bis 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn.

Die Zustimmung der/des Dozierenden muss von der/dem Nebenhörer*in auf dem Antragsformular eingeholt werden. Nach Erhalt der Zustimmung(en), muss das Formular per E-Mail in der Studierendenverwaltung eingereicht werden. Dem ausgefüllten Antragsformular ist eine Studienbescheinigung bzw. eine Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe des Studiengangs/Studienfachs für das beantragte Semester beizufügen.

Nach erfolgter Genehmigung durch die Studierendenverwaltung erhalten Sie eine E-Mail zu Ihrem Account. Sie erhalten auch eine Registrierungsnummer (=Matrikelnummer) an der Freien Universität. Bitte geben Sie diese bei Anfragen immer mit an. Über das Self Service-Portal haben Sie die Möglichkeit, Adress- oder Namensänderungen vorzunehmen. Die Studierendenverwaltung ist nur für die Genehmigung Ihres Antrages auf Nebenhörerschaft zuständig. Inhaltliche Fragen zu Lehrveranstaltungen, richten Sie bitte an den entsprechenden Fachbereich der Freien Universität Berlin. Über die Studien- und Prüfungsbüros der Fachbereiche können Sie sich die gewünschte Lehrveranstaltung/das Modul im Campus Management buchen lassen.

Informationen und Antrag:
Studierendenverwaltung
Iltisstraße 1
14195 Berlin
Tel.: (030) 838-70000
Öffnungszeiten: Siehe FU Info-Service Studium
U-Bahnhof Dahlem Dorf (U3)

› Antrag auf Nebenhörerschaft (muss per E-Mail eingereicht werden)

2. Gasthörer/innen

Gasthörer/innen können Lehrveranstaltungen der Freien Universität Berlin besuchen, ein Abitur ist dafür nicht notwendig. Die Gasthörerschaft ist gebührenpflichtig. Als Gasthörer/in haben Sie keinen Studierendenstatus und die Erbringung von Prüfungsleistungen ist nicht zulässig.

Vor einem Besuch von Lehrveranstaltungen sollten sich Interessierte zunächst als Gasthörer/innen im Service-Büro des GasthörerCard-Programms im Weiterbildungszentrum der Freien Universität anmelden. Dort erhalten Sie auch die GasthörerCard mit der Sie sich als Gasthörer/in in der Universität ausweisen. Die GasthörerCard ermöglicht Ihnen neben Ermäßigungen auf die Eintrittspreise verschiedener Berliner Kultureinrichtungen auch Sonderkonditionen bei der Nutzung der verschiedenen Einrichtungen der Freien Universität.

Das GasthörerCard-Programm veröffentlicht zu Beginn jeden Semesters in seinem GasthörerCard-Programm / Classic eine Auswahl an Lehrveranstaltungen der Freien Universität, die Gasthörer/innen besuchen können.

Hinzu kommt zeitgleich die Veröffentlichung eines exklusiv nur für Gasthörer/innen konzipierten GasthörerCard-Programm / Art welches seinen Schwerpunkt in den Bereichen Kunstgeschichte, Literatur, Musik und Theater spiegelt. Es ist nicht mit den Veranstaltungen der Universität gekoppelt.

Sie können sich als Gasthörer/in auch für nur eine Lehrveranstaltung  einschreiben.

Kontakt und weitere Informationen:

Freie Universität Berlin
Weiterbildungszentrum
GasthörerCard-Programm
Otto-von-Simson-Str. 13
14195 Berlin
Tel.: (030) 838 51424 und 838 51476
Fax: (030) 838 458356 und 838 451414
E-Mail: gasthoerercard@fu-berlin.de

Online-Studienfachwahl-Assistenten der Freien Universität
Studieneinstieg
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