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Welche finanzielle Unterstützung erhalte ich über Erasmus+?

Das Erasmus+ Programm bietet Erasmus+ Mittel während des Auslandsaufenthaltes als Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten.

Im akademischen Jahr 2019/20 gelten die folgende Zuordnung der Programmländer in die Ländergruppen sowie die monatlichen Fördersätze.

Gruppe 1 (monatlich 450€): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich

Gruppe 2 (monatlich 390€): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

Gruppe 3 (monatlich 330€): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Republik Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Der Erasmus+ Förderzeitraum entspricht dem Semesterzeitraum an der Partnerhochschule (einschließliche Orientierungstage und Prüfungsphase). Der Erasmus+ Förderzeitraum setzt sich aus einem Teil mit finanziellem Zuschuss und einem Teil mit Zero-Grant-Förderung zusammen. Die Dauer der finanziellen Förderung wird für jedes akademische Jahr neu festgelegt.

Studierende, die während ihres Studienaufenthaltes im Ausland ein Studienvorhaben umsetzen wollen, das sie sich nicht als Leistung innerhalb ihres aktuellen Studiengangs an der Freien Universität Berlin anerkennen lassen können, erhalten ab dem Förderjahr 2017/18 keinen regulären Erasmus-Mobilitätszuschuss. Sie werden über das Erasmus-Programm mit dem Studienplatz gefördert (sogenannte "Zero-Grant") und erhalten aus Haushaltsmitteln eine Mobilitätspauschale als Zuschuss zu Ihren Aufenthaltskosten.