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Finanzielles

Sie müssen sich an der FU zu jedem Semester zurückmelden, welches Sie im Ausland verbringen werden, damit Sie weiterhin immatrikuliert bleiben. Für das Auslandssemester können Sie sich bei der Studierendenverwaltung beurlauben lassen. Ein Urlaubssemester zählt nicht als Fachsemester, sondern nur als Hochschulsemester. Dann wird Ihnen ggf. der Sozialbeitrag für das Studierendenwerk erstattet (ca. 54€). Auch die Erstattung der Semesterticketgebühren ist möglich, siehe dazu nächste Frage. Für weitere Informationen siehe: https://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/immatrikulation/rueckmeldung/urlaubssemester/index.html

 

Ja. Wenn Sie mindestens vier Monate (in begründeten Ausnahmefällen auch drei Monate) des jeweiligen Semesters im Ausland sind oder sich bei der Studierendenverwaltung beurlaubt haben, können Sie im Semesterticket-Büro des AStA einen Antrag auf Befreiung und Rückerstattung der Gebühr beantragen. Für weitere Informationen siehe: https://www.astafu.de/semtixbuero (FAQ).

Das Erasmus+ Programm bietet Erasmus+ Mittel während des Auslandsaufenthaltes als Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten.

Im akademischen Jahr 2019/20 gelten die folgende Zuordnung der Programmländer in die Ländergruppen sowie die monatlichen Fördersätze.

Gruppe 1 (monatlich 450€): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich

Gruppe 2 (monatlich 390€): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

Gruppe 3 (monatlich 330€): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Republik Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Der Erasmus+ Förderzeitraum entspricht dem Semesterzeitraum an der Partnerhochschule (einschließliche Orientierungstage und Prüfungsphase). Der Erasmus+ Förderzeitraum setzt sich aus einem Teil mit finanziellem Zuschuss und einem Teil mit Zero-Grant-Förderung zusammen. Die Dauer der finanziellen Förderung wird für jedes akademische Jahr neu festgelegt.

Studierende, die während ihres Studienaufenthaltes im Ausland ein Studienvorhaben umsetzen wollen, das sie sich nicht als Leistung innerhalb ihres aktuellen Studiengangs an der Freien Universität Berlin anerkennen lassen können, erhalten ab dem Förderjahr 2017/18 keinen regulären Erasmus-Mobilitätszuschuss. Sie werden über das Erasmus-Programm mit dem Studienplatz gefördert (sogenannte "Zero-Grant") und erhalten aus Haushaltsmitteln eine Mobilitätspauschale als Zuschuss zu Ihren Aufenthaltskosten.

Der Erasmus+ -Mobilitätszuschuss/die Mobilitätspauschale wird in zwei Raten gezahlt. Die erste Rate beträgt mind. 70% des Gesamtzuschusses und wird zu Beginn des Auslandsstudiums nach Rücksendung Ihres Grant Agreements ausgezahlt. Die zweite Rate wird nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes und nach Eingang der vollständigen Abschlussunterlagen ausgezahlt.


Nein. Mit der Bewerbung um einen Austauschplatz bewerben Sie sich gleichzeitig für die finanzielle Förderung. Wenn Sie also eine Zusage für einen Erasmus-Platz erhalten haben, ist dies gleichzeitig die Beantragung des Erasmus+ Zuschusses/ der Mobilitätspauschale der FU.


Ja. Studierende, die mit Kind/ern ins Ausland reisen, erhalten von der FU den regulären Erasmus-Zuschuss der jeweiligen Ländergruppe und zusätzlich pauschal 200 €/Monat. Zero Grant-Zeiträume können nicht finanziell gefördert werden. Folgende Nachweise müssen dafür beim Erasmus Team Outgoings eingereicht werden: Geburtsurkunde/n des Kindes/der Kinder, Nachweise über die Mitnahme des Kindes/der Kinder ins Ausland (Reiseunterlagen, Betreuungsnachweise).


Auslands-BAföG: Innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten und der Schweiz besteht die Möglichkeit, eine Ausbildung sowohl vollständig als auch nur teilweise im Ausland zu absolvieren. Ein Studium im Ausland muss mindestens sechs Monate – also ein Semester – dauern, damit es nach dem BAföG gefördert wird. Bei einem Pflichtpraktikum oder einem Austauschstudium im Rahmen einer Hochschulkooperation muss die Ausbildung mindestens zwölf Wochen betragen. Weitere Voraussetzung für die Gewährung von Auslands- BAföG ist, dass der Auslandsaufenthalt für die Ausbildung im Inland förderlich ist.

Die Leistungen nach dem Auslands-BAföG sollten bei dem für das Zielland zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (https://www.bafög.de/de/ausland---studium-schulische-ausbildung-praktika-441.php) mindestens sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts beantragt werden.

Auch für Studierende, die kein Inlands-BAföG erhalten, kann das Auslandsstudium förderungsfähig sein. Wichtig für Inlands-BAföG-Empfänger ist, dass nach der Rückkehr aus dem Ausland ein neuer Antrag beim für die Inländische Hochschule zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden muss. Gut zu wissen, dass maximal ein Jahr im Ausland nicht auf die Regelstudienzeit in Deutschland angerechnet wird. Dadurch kann sich die Höchstdauer der BAföG-Förderung praktisch um ein Jahr verlängern.

DAAD: Der Deutsche Akademische Austausch Dienst fördert voll immatrikulierte deutsche Studierende, Graduierte, Doktoranden und Promovierte an staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschulen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Deutschen gleichgestellte ausländische Bewerberinnen und Bewerber. DAAD-Auslandsstipendien werden aufgrund fachlicher Qualifikation und persönlicher Eignung vergeben; über die Vergabe entscheidet meist eine Auswahlkommission. Die Höhe der Stipendien variiert nach Programm und Gastland. Weitere Stipendien des DAAD beziehen sich auf bestimmte Fächergruppen (z. B. Natur- oder Wirtschaftswissenschaften oder Sprache, Literatur und Landeskunde) und bestimmte Hochschulen oder Länder. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des DAAD (http://www.daad.de/ausland/de/).

Begabtenförderungswerke: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt zwölf Begabtenförderungswerke, die besonders begabte Studierende und Promovierende fördern. Dies geschieht durch finanzielle Förderung in Form monatlicher Stipendien und Zuschüssen für Studienaufenthalte, Sprachkurse und Praktika im Ausland, durch Seminare, Symposien, Akademien, Tagungen und Workshops, durch Kontakte mit Referenten, Vertrauensdozenten und Tutoren. (https://www.bmbf.de/de/die-begabtenfoerderungswerke-884.html)

Private und Öffentliche Stipendien: Mit dem Stipendienlotsen bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine interaktive Plattform, um das für Sie geeignete Stipendium anhand Ihrer Wunschkriterien zu finden. Die umfassende Stipendiendatenbank lässt sich nach vielen verschiedenen Kriterien wie zum Beispiel Ausbildungsphasen, Studienfächern oder Zielregionen filtern. Der Stipendienlotse ist die zentrale Anlaufstelle für bundesweite und internationale Stipendien im privaten und öffentlichen Bereich. (http://www.stipendienlotse.de/index.php)

Studienkredit:Variabel verzinsliche Studienkredite zur Finanzierung des Lebensunterhalts während des Erststudiums vergibt die Förderbank der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), eine Anstalt des öffentlichen Rechts des Bundes und der Länder, an deutsche und unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Studierende unter 30 Jahren. Anders als für eine Förderung nach dem BAföG muss hier keine finanzielle Bedürftigkeit nachgewiesen werden. Der Studienkredit wird auch für Auslandssemester weiter gezahlt, sofern kein Urlaubssemester beantragt wurde. https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/KfW-Studienkredit/index-4.html

Bildungskredit:Einen ebenfalls variabel verzinslichen Bildungskredit können fortgeschrittene deutsche und unter bestimmten Voraussetzungen auch  ausländische Studierende unter 36 Jahren beantragen, die das 4. Semester eines Bachelor-Studiengangs abgeschlossen haben oder für einen Masterstudiengang eingeschrieben sind. Die finanzielle Bedürftigkeit spielt bei der Vergabe keine Rolle. Gefördert werden kann sowohl ein Auslandsstudium, wenn die darin erbrachten Leistungen auf das Studium in Deutschland angerechnet werden, als auch ein Auslandspraktikum, wenn es in inhaltlichem Zusammenhang mit dem hiesigen Studium steht. Der Bildungskredit kann zur Finanzierung von außergewöhnlichem Aufwand auch zusätzlich zur BAföG-Förderung in Anspruch genommen werden. http://www.bildungskredit.de

Inlands-BAföG wird für die Zeit des Auslandsstudiums nicht gezahlt. Sie können Auslands-BAföG beim dafür zuständigen Amt beantragen. Für weitere Informationen siehe: https://www.bafög.de/589.php. Die für die Beantragung notwendigen Bescheinigungen über den Auslandsaufenthalt erhalten Sie beim Erasmus-Team. Wichtig für Inlands-BAföG-Empfänger ist, dass nach der Rückkehr aus dem Ausland ein neuer Antrag beim für die Inländische Hochschule zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden muss. Gut zu wissen, dass maximal ein Jahr im Ausland nicht auf die Regelstudienzeit in Deutschland angerechnet wird. Dadurch kann sich die Höchstdauer der BAföG-Förderung praktisch um ein Jahr verlängern.

Ja. Alle Teilnehmer am Erasmus+ Programm erhalten eine finanzielle Förderung. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine gleichzeitige Förderung über Erasmus+-Studium und Erasmus+ Praktikum oder Erasmus+ -Studium und PROMOS nicht möglich ist. Generell können Teilnehmer am Erasmus+ -Programm keine weitere Förderung aus Mitteln der EU gleichzeitig in Anspruch nehmen.


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