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Gibt es eine Möglichkeit, sich die Gebühren für das Semesterticket zurückerstatten zu lassen, wenn ich nicht in Berlin bin?

Ja. Wenn Sie mindestens vier Monate (in begründeten Ausnahmefällen auch drei Monate) des jeweiligen Semesters im Ausland sind oder sich bei der Studierendenverwaltung beurlaubt haben, können Sie im Semesterticket-Büro des AStA einen Antrag auf Befreiung und Rückerstattung der Gebühr beantragen. Für weitere Informationen siehe: https://www.astafu.de/semtixbuero (FAQ).