Hochschulwechsel in höhere Semester


Was sind "höhere Semester"?

Als "höhere Semester" gelten alle Fachsemester eines Studiengangs nach dem 1. Semester. Die meisten Studiengänge der Freien Universität Berlin sind nicht nur im ersten, sondern auch in allen höheren Semestern zulassungsbeschränkt. Ob und welche Zulassungsbeschränkungen für höhere Semester bestehen, erfahren Sie in den einzelnen Fachbeschreibungen unter Studienangebot. Eine Zulassung für höhere Semester ist nur innerhalb der Regelstudienzeit eines FU-Studiengangs bzw. seines jeweiligen Studienabschnitts möglich. Die Immatrikulation setzt voraus, dass Sie im selben Studiengang keine Prüfung (z.B. Klausur) endgültig nicht bestanden haben.

Für Studierende, die über einen Hochschulwechsel an die Freie Universität Berlin nachdenken, ist ein persönliches Beratungsgespräch sinnvoll. Die Allgemeine Studienberatung hilft gerne weiter.

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Gibt es freie Plätze trotz NC?

Üblicherweise werden Studienplätze in höheren Semestern von den aufrückenden Studierenden des Vorsemesters besetzt. In Semestern mit Zulassungsbeschränkung werden Plätze vergeben, die durch Exmatrikulation oder Fachwechsel wieder verfügbar geworden sind. Da erst nach dem Ende der Rückmeldefrist (= dem letzten Tag der Vorlesungszeit) klar ist, wie viele Studierende sich nicht rückgemeldet haben, sind Voraussagen über Zulassungschancen in höheren Semestern ausgeschlossen.

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Wie funktioniert die Studienplatzvergabe für zulassungsbeschränkte höhere Semester?

Abiturdurchschnittsnote und Wartezeit spielen für die Zulassung zu höheren Semestern von FU-Studiengängen keine Rolle (Ausnahme:  Bei Modulangeboten in Kombinations-Bachelor-Studiengängen wird in allen höheren Semestern vorrangig nach Abiturdurchschnittsnote zugelassen).

Nach dem Berliner Hochschulzulassungsgesetz (BerlHZG) werden Studienplätze in zulassungsbeschränkten höheren Fachsemestern in einer bestimmten Rangfolge vergeben:

  • Zuerst werden diejenigen mit Erstsemesterzulassung berücksichtigt, die gleichzeitig eine Einstufung in ein höheres Semester für denselben Studiengang aufgrund anrechenbarer Leistungen z.B. aus einem Auslandsstudium vorlegen können. Sie müssen sich nicht für ein höheres Semester an der Freien Universität beworben haben: Die Vorlage des Zulassungsbescheids für das 1. Fachsemester und der Semestereinstufung durch das zuständige Prüfungsbüro genügen.
  • Danach werden Hochschulwechselnde und Personen, die ihr Studium unterbrochen haben berücksichtigt. Das sind Studierende, die den gleichen Studiengang (gleiches Abschlussziel, ggf. gleiche Fächerkombination und Struktur) an einer anderen deutschen Universität studieren oder studiert haben (auch an der Freien Universität) oder an einer Universität innerhalb der EU, Islands, Liechtensteins oder Norwegens und diesen nun an der Freien Universität Berlin im nächst höheren Semester fortsetzen wollen. Innerhalb dieser Kategorie werden ggf. besondere Gründe für "bevorzugten Studienortwechsel" berücksichtigt: Hochschulwechselnde können z.B. familiäre, wirtschaftliche oder wissenschaftliche Gründe geltend machen. Achtung: Wer in Deutschland schon für einen Studiengang immatrikuliert war, darf sich an der Freien Universität Berlin für den gleichen Studiengang nur zum nächsthöheren, nicht aber für ein niedrigeres Semester und auch nicht zum 1. Fachsemester (außer für Fächer, die über hochschulstart.de vergeben werden) bewerben. Rückstufungen wegen Leistungsrückstand nimmt die Freie Universität Berlin nicht vor.
  • An letzter Stelle bei der Platzvergabe in höheren Semestern rangieren sonstige Bewerberinnen und Bewerber ("Quereinsteigende" mit anrechenbaren Leistungen aus anderen Studiengängen oder aus einem Auslandsstudium außerhalb der EU, Liechtensteins, Islands oder Norwegens). Achtung: In den höheren Semestern vieler FU-Studiengänge können nicht alle Hochschulwechselnde und somit auch keine Quereinsteigende zugelassen werden.

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Zulassung & Immatrikulation für höhere Semester

Zulassungsfreie höhere Semester
Für zulassungsfreie höhere Semester können sich deutsche Hochschulwechselnde, die denselben Studiengang schon an einer anderen deutschen Universität studiert haben, und Fachwechselnde, die im Rahmen eines Quereinstiegs eine entsprechende Semestereinstufung vorweisen können, ohne vorherige Bewerbung bei der Studierendenverwaltung einschreiben lassen.

Die Immatrikulation für das zulassungsfreie Hauptstudium traditioneller Studiengänge erfordert den Nachweis der Zwischenprüfung. Bei der Immatrikulation in einen Bachelor-Studiengang muss ein Anrechnungsbescheid des (bei Kombi-Bachelors: der) fachlich zuständigen Prüfungsbüros vorgelegt werden.

Die Einschreibfristen für zulassungsfreie Studiengänge stehen im Terminkalender.

Ausländische, staatenlose und auch gleichgestellte Hochschulwechselnde (Staatsangehörige aus EU-Mitgliedsstaaten, Island, Liechtenstein und Norwegen) müssen sich auch für zulassungsfreie höhere Semester bewerben; sie erfahren ihre Einschreibefrist aus dem Zulassungsbescheid.

Zulassungsbeschränkte höhere Semester
Die Immatrikulation für zulassungsbeschränkte Semester setzt die erfolgreiche Bewerbung (bei Kombi-Studiengängen für jedes einzelne Fach) voraus.

Bewerbungen für Semester, die über der Regelstudienzeit liegen (z.B. ins 8. Fachsemester in Bachelor-Studiengängen) werden nicht berücksichtigt.

Bei der Immatrikulation zum Hauptstudium in traditionellen Studiengängen (Diplom, Staatsexamen) muss die Zwischenprüfung nachgewiesen werden. Bei einem Quereinstieg muss hierfür ein Anrechnungsbescheid mit Semestereinstufung des fachlich zuständigen Prüfungsbüros der Freien Universität bzw. von der für den Studiengang beauftragten Person vorliegen (allerdings in der Regel erst zur Immatrikulation).

Hochschulwechselnde in Bachelor-Studiengängen müssen in der Regel auch dann einen Anrechnungsbescheid des (bei Kombi-Bachelors: der) fachlich zuständigen Prüfungsbüros vorlegen, wenn sie für einen gleichnamigen Bachelor-Studiengang zugelassen worden sind.

Bewerbung
Wenn der gewünschte Studiengang einem Numerus Clausus unterliegt, bewerben sich Deutsche Staatsangehörige und "Bildungsinländerinnen und -inländer" beim Bereich Bewerbung und Zulassung der Freien Universität Berlin.

Ausländische Hochschulwechselnde müssen sich auch für zulassungsfreie Semester an der Freien Universität über uni-assist bewerben. Erste Informationen über die Anerkennung eines ausländischen Bildungsabschlusses kann man über folgende Datenbanken erhalten: anabin und daad. Für Zweifelsfälle ist im Land Berlin folgende Behörde zuständig: Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung - Zeugnisanerkennungsstelle.

Stand 29.03.2012

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