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Studienvoraussetzungen & Anerkennungsfragen


Mit der Immatrikulation (Einschreibung) wird die Mitgliedschaft der Freien Universität Berlin und ihrer Studierendenschaft erlangt. Voraussetzung dafür sind vor allem eine für den gewünschten Studiengang ausreichende Hochschulzugangsberechtigung ("Hochschulreife"), der Zulassungsbescheid oder ggf. mehrere Zulassungsbescheide und dazu ggf. der Nachweis von Deutschkenntnissen, bzw. zusätzliche Kenntnisse anderer Sprachen.

Internationale Stipendiat*innen ("Programm-Studierende") müssen diese Voraussetzungen nur erfüllen, wenn sie nach Ende ihres Programm-Aufenthalts an der Freien Universität Berlin regulär zugelassen und immatrikuliert werden wollen.

Diese Regelungen gelten nicht für Nebenhörer*innen. Sie können mit Zustimmung der Lehrenden und nach Zahlung der entsprechenden Gebühren grundsätzlich bis zu 6 Semester-Wochenstunden FU-Lehrveranstaltungen nach eigener Wahl besuchen. Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen wird bescheinigt. Allerdings ist es nicht möglich, an Prüfungen teilzunehmen. Die FU-GasthörerCard ermöglicht die Teilnahme an einem reichhaltigen Programm an ausgewählten Veranstaltungen und bietet besondere Vergünstigungen.


Hochschulreife oder Studienberechtigung?

Eine der Grundvoraussetzungen für die Immatrikulation ist die allgemeine oder eine in Berlin anerkannte fachgebundene Hochschulreife oder eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung nach §11 Berliner Hochschulgesetz (siehe unter "Fachhochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife, Zweiter Bildungsweg" und "Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte").

Während die allgemeine Hochschulreife (Abitur oder anerkanntes Äquivalent) grundsätzlich zum Studium jedes Fachs berechtigt, ist eine (anerkannte) fachgebundene Hochschulreife auf ein bestimmtes Fächerspektrum beschränkt, das im Zeugnis vermerkt ist.

Keine Studienmöglichkeit an der Freien Universität Berlin haben Schulabgänger*innen mit Fachhochschulreife. Auch wenn diese gelegentlich als "Fachabitur" bezeichnet wird, berechtigt sie ausschließlich zum Studium an Fachhochschulen.

Deutsche (mit internationaler Bildungsbiographie) und internationale Studieninteressierte ohne anerkannte Hochschulreife können sich unter bestimmten Voraussetzungen zur Teilnahme an einen einjährigen Lehrgang zur Vorbereitung auf das Studium an deutschen Hochschulen bewerben. Dieser Lehrgang findet an einem Studienkolleg statt und endet mit der "Prüfung zur Feststellung der Hochschuleignung". Dadurch erwirbt man eine fachgebundene Hochschulreife, aber keinen Anspruch auf einen bestimmten Studienplatz.


Anerkennung der Hochschulreife

Auf den Webseiten des Bereichs „Bewerbung und Zulassung“ werden die unterschiedlichen Bewerbungswege je nach Staatsangehörigkeit sowie Art und Ort des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung erläutert.

Wer über einen internationalen Bildungsabschluss verfügt, kann erste Informationen über die Anerkennung über die Datenbanken von anabin und dem DAAD erhalten. Wenn nötig, wird die Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung und die Berechnung der Durchschnittsnote von den jeweiligen Stellen, die die Bewerbung entgegen nehmen, vorgenommen (in der Regel durch uni-assist).

Für Zweifelsfälle ist im Land Berlin folgende Behörde zuständig:
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Zeugnisanerkennungsstelle


Anrechnung von Studienleistungen

Über die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen bzw. aus dem Ausland entscheidet der jeweilig zuständige Prüfungsausschuss. Studien- bzw. Prüfungsbüros des jeweiligen Fachbereichs bieten Beratung zu Anrechnungsverfahren an. Oft können dort auch die Anträge zu Anrechnungen und Anerkennungen abgegeben werden.


Anerkennung des ersten Hochschulabschlusses für eine Promotion

Für die Zulassung zur Promotion an der Freien Universität Berlin sind die jeweiligen Promotionsausschüsse der einzelnen Fachbereiche zuständig.

Online-Studienfachwahl-Assistenten der Freien Universität
Studieneinstieg
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