Studienvoraussetzungen & Anerkennungsfragen
- Hochschulreife oder Studienberechtigung?
- Anerkennung der Hochschulreife
- Anrechnung von Studienleistungen
- Anerkennung des ersten Hochschulabschlusses für eine Promotion
Mit der Immatrikulation (Einschreibung) wird die Mitgliedschaft der Freien Universität Berlin und ihrer Studentenschaft erlangt. Voraussetzung dafür sind vor allem eine für den gewünschten Studiengang ausreichende Hochschulzugangsberechtigung ("Hochschulreife"), der Zulassungsbescheid oder ggf. mehrere Zulassungsbescheide und dazu ggf. der Nachweis von Deutsch-, bzw. zusätzlichen Fremdsprachenkenntnissen.
Ausländische Stipendiaten ("Programm-Studierende") müssen diese Voraussetzungen nur erfüllen, wenn sie nach Ende ihres Programm-Aufenthalts an der Freien Universität Berlin regulär zugelassen und immatrikuliert werden wollen.
Diese Regelungen gelten nicht für Gasthörer. Sie können mit Zustimmung der Dozenten und nach Zahlung der entsprechenden Gebühren grundsätzlich bis zu 6 Semester-Wochenstunden FU-Lehrveranstaltungen nach eigener Wahl besuchen. Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen wird bescheinigt. Allerdings ist es nicht möglich, an Prüfungen teilzunehmen. Die FU-GasthörerCard ermöglicht die Teilnahme an einem reichhaltigen Programm an ausgewählten Veranstaltungen und bietet besondere Vergünstigungen.
Hochschulreife oder Studienberechtigung?
Eine der Grundvoraussetzungen für die Immatrikulation ist die allgemeine oder eine in Berlin anerkannte fachgebundene Hochschulreife oder eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung nach §11 Berliner Hochschulgesetz (siehe unter "Fachhochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife, Zweiter Bildungsweg" und "Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte").
Während die allgemeine Hochschulreife (Abitur oder anerkanntes Äquivalent) grundsätzlich zum Studium jedes Fachs berechtigt, ist eine (anerkannte) fachgebundene Hochschulreife auf ein bestimmtes Fächerspektrum beschränkt, das im Zeugnis vermerkt ist.
Keine Studienmöglichkeit an der Freien Universität Berlin haben Schulabgänger mit Fachhochschulreife. Auch wenn diese gelegentlich als "Fachabitur" bezeichnet wird, berechtigt sie ausschließlich zum Studium an Fachhochschulen.
Deutsche (mit ausländischer Bildungsbiographie) und ausländische Studieninteressierte ohne anerkannte Hochschulreife können sich unter bestimmten Voraussetzungen zur Teilnahme an einen einjährigen Lehrgang zur Vorbereitung auf das Studium an deutschen Hochschulen bewerben. Dieser Lehrgang findet an einem Studienkolleg statt und endet mit der "Prüfung zur Feststellung der Hochschuleignung". Dadurch erwirbt man eine fachgebundene Hochschulreife, aber keinen Anspruch auf einen bestimmten Studienplatz (siehe "Studium International").
Anerkennung der Hochschulreife
Deutsche Bewerber und Bildungsinländer richten ihre Bewerbung für ein Studium an der Freien Universität Berlin an den Bereich Bewerbung und Zulassung; ausgenommen sind Studiengänge, für die die Bewerbung an die Bewerbung an "hochschulstart.de" (früher ZVS) gesendet werden muss. Ausländische und staatenlose Bewerber bewerben sich über uni-assist. Die jeweiligen Stellen nehmen wenn nötig die Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung vor und berechnen ggf.die Durchschnittsnote, die für die Zulassung zum 1. Fachsemester aller Studiengänge entscheidend sein kann.
Erste Informationen über die Anerkennung seines ausländischen Bildungsabschlusses kann man über folgende Datenbanken erhalten: www.anabin.de und www.daad.de.
Für Zweifelsfälle ist im Land Berlin folgende Behörde zuständig:
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Zeugnisanerkennungsstelle
Anrechnung von Studienleistungen
Für die Anrechnung von Studienleistungen aus anderen Studiengängen bzw. aus dem Ausland ist das Prüfungsbüro bzw. das Studienbüro des jeweiligen Fachbereichs zuständig.
Anerkennung des ersten Hochschulabschlusses für eine Promotion
Für die Zulassung zur Promotion an der Freien Universität Berlin sind die jeweiligen Promotionsausschüsse der einzelnen Fachbereiche zuständig.



