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Leitfaden zur Nutzung des Logos der Freien Universität

Das Logo der Freien Universität Berlin besteht aus dem Siegelzeichen und dem Schriftzug „Freie Universität Berlin“. Die Worte „Freie Universität“ sind links vom Siegelzeichen angeordnet, das Wort „Berlin“ rechts.

Die Verbindung des traditionellen Siegelzeichens mit einem modernen Schriftzug symbolisiert die Ausrichtung der Freien Universität Berlin zur Modernität und Zukunftsorientierung. Das Siegelzeichen integriert die traditionellen Gründungswerte der Freien Universität Berlin – veritas, iustitia, libertas ̶ in ein modernes Gestaltungsumfeld.

Das Logo der Freien Universität Berlin unterliegt dem Schutz des Urheberrechts und des Markenrechts. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte stehen ausschließlich der Freien Universität Berlin zu. Dies gilt auch für Dateien, die von der Freien Universität Berlin zur Verfügung gestellt wurden.

Das Logo der Freien Universität findet Anwendung auf dem gesamten offiziellen Schriftgut der Freien Universität Berlin, insbesondere auf Briefen, Faxen, Berichten, Protokollen und Vermerken, auf Visitenkarten, Präsentationen und Printmedien, im Internet auf den offiziellen Webseiten und auf Merchandising-Produkten der Freien Universität Berlin. So werden die offiziellen Medien und Produkte der Freien Universität Berlin als solche gekennzeichnet:

  • Im dienstlichen Schriftverkehr wird das Logo verwandt. Dies gilt nicht für persönliche Schreiben, auch nicht für solche, die im Umfeld der Universität entstehen, wie Schreiben in eigener Sache an die Personalabteilung.

  • Im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit erstellte Poster, Flyer und Power Point Präsentationen oder sonstige Präsentationen, für z.B. Tagungen oder Kongresse, auf denen der/die Mitarbeitende als Repräsentant/in der Freien Universität Berlin auftritt und/oder Forschungsergebnisse präsentiert, sollen das Logo enthalten.

  • Für Publikationen, die im dienstlichen Rahmen und Auftrag erstellt und/oder herausgegeben werden, soll das Logo genutzt werden. Das Logo soll innerhalb von Veröffentlichungen, die im Arbeitszusammenhang mit der Universität erarbeitet wurden, genutzt werden.

Diese Regelung zur Logonutzung gilt für alle Mitglieder der Hochschule im Sinne des § 43 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3, Nr. 6 BerlHG (Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis zur Hochschule stehen; Personen, die aus Mitteln Dritter bezahlt werden und mit Zustimmung des Leiters oder der Leiterin der Hochschule dort hauptberuflich tätig sind; Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen; außerplanmäßigen Professoren und Professorinnen und Privatdozenten und Privatdozentinnen, die Lehrbeauftragten und die gastweise tätigen Lehrkräfte).

Studierende, Doktorand*innen oder Habilitand*innen können im Rahmen ihres Studiums zu Studienzwecken oder im Rahmen ihres Prüfungsverfahrens das Logo der Universität mit Zustimmung des/der jeweiligen Dozent*in verwenden. Hierzu zählt insbesondere die Nutzung des Logos auf im Rahmen des Studiums, der Promotion oder Habilitation erstellten Postern, Flyern und Power Point Präsentationen oder sonstigen Präsentationen für z.B. Tagungen oder Kongresse, auf denen Forschungsergebnisse präsentiert werden. Die Zulässigkeit der Nutzung nach Zustimmung des Dozenten/Betreuer gilt nicht für Publikationen, die dem persönlichen Bereich zugeordnet werden können (z.B. insbesondere eigene Publikationen durch Verlage).

Eine weitergehende Verwendung des Logos ist den Studierenden, Doktorand*innen und Habilitand*innen untersagt. Es ist insbesondere nicht gestattet, das Logo der Freien Universität Berlin auf Abschlussarbeiten zu verwenden.

Eine Verwendung des Logos der Freien Universität Berlin durch Kooperationspartner (eine Kooperation liegt bei einer Zusammenarbeit mit Partnern zur Erreichung eines gemeinsamen Zieles und bei Vorliegen einer entsprechenden Vereinbarung vor) ist für den Fall, dass es sich um eine nicht-kommerzielle wissenschaftliche Kooperation handelt und der Kooperationsvertrag eine solche Nutzung ausdrücklich vorsieht, zulässig.
Innerhalb des Kooperationsvertrages ist einzufügen, dass sich die Freie Universität Berlin das Recht vorbehält, eine solche erteilte Nutzungserlaubnis jederzeit zu widerrufen, wenn die Nutzung nicht in Übereinstimmung mit den unten genannten Vorgaben zur Logonutzung erfolgt und trotz Aufforderung einer von der Freien Universität Berlin beanstandeten Verwendung nicht unverzüglich Abhilfe geschaffen wird.

Der Kooperationsvertrag sollte mithin folgenden Passus enthalten:

Der Kooperationspartner kann das Logo der Freien Universität Berlin als Referenzangabe nutzen. Die Freie Universität Berlin behält sich das Recht vor, diese Nutzungserlaubnis jederzeit zu widerrufen, wenn die Nutzung nicht den FU Vorgaben zur Logo-Nutzung entspricht (u.a.: es dürfen nur die FU Vorlagen genutzt werden, das Logo darf nicht verändert oder verfälscht werden; es sind die Vorgaben der Design-Handbücher der Freien Universität Berlin zu beachten) und trotz Aufforderung die von der Freien Universität Berlin beanstandete Verwendung nicht unverzüglich unterlassen wird. Vor der Nutzung des Logos muss das entsprechende Kommunikationsmittel CeDiS (Kontakt einfügen) zur Überprüfung der Einhaltung der Corporate Design Vorgaben der Freien Universität Berlin vorgelegt werden. Erst dann erfolgt eine endgültige Freigabe zur Nutzung.

Sollte keine der Möglichkeiten der Logonutzung nach Nr. 2-4 vorliegen, so bedarf die Verwendung des Logos durch Externe einer schriftlichen (per E-Mail ausreichend) Genehmigung. Die erforderliche Genehmigung wird erteilt von der Stabsstelle Kommunikation und Marketing der Freien Universität Berlin. Vor der Nutzung des Logos muss das entsprechende Kommunikationsmittel CeDiS zur Überprüfung der Einhaltung der Corporate Design Vorgaben der Freien Universität Berlin vorgelegt werden. Erst dann erfolgt eine endgültige Freigabe zur Nutzung. Eine Genehmigung kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

Eine Genehmigung setzt voraus, dass die Nutzung des Logos im Zusammenhang mit den Aufgaben der Freien Universität Berlin steht, keine Beeinträchtigung des Ansehens der Freien Universität Berlin durch die Nutzung zu erwarten ist und keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden. Die Freie Universität Berlin kann dabei eine einmal erteilte Genehmigung zur Nutzung des Logos jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückziehen.

Sollte die Nutzung des Logos gemäß Nr. 5 genehmigt werden oder eine zulässige Nutzung nach den Nummern 2-4 vorliegen, dürfen lediglich die von der Freien Universität Berlin erstellten Vorlagen verwandt werden. Das Logo darf in seinem Design nicht verändert oder verfälscht werden z.B. durch Veränderung der Farbe oder das Hinzufügen eigener Design-Elemente. Das Logo muss stets scharf, sauber und nicht verzerrt dargestellt werden. Die Verwendung kann nur nach den Regelungen des Corporate Designs erfolgen. Das Corporate Design Handbuch der Freien Universität ist jetzt ab jetzt ausschließlich als Online-Variante verfügbar.

Das Social Web Logo der Freien Universität Berlin ist ausschließlich für den offiziellen Auftritt der Freien Universität Berlin in sozialen Netzwerken (wie z.B. Facebook, Twitter oder YouTube) bestimmt. Es wird bei offiziellen Social Webpräsenzen der Freien Universität statt des eigentlichen Logos der Freien Universität Berlin genutzt und darf weder farblich, gestalterisch noch inhaltlich verändert werden.

Der Einsatz des Social Web Logos als Profilbild in den unterschiedlichen sozialen Netzwerken ist der Hauptseite der Freien Universität Berlin vorbehalten.

Einrichtungen und Mitarbeiter/innen der Freien Universität Berlin, die sich in sozialen Netzwerken präsentieren, nutzen das Social Web Logo als Kennzeichnungsmerkmal das sie als der Freien Universität zugehörig identifiziert.