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4. Verwendung des Logos durch Kooperationspartner

Eine Verwendung des Logos der Freien Universität Berlin durch Kooperationspartner (eine Kooperation liegt bei einer Zusammenarbeit mit Partnern zur Erreichung eines gemeinsamen Zieles und bei Vorliegen einer entsprechenden Vereinbarung vor) ist für den Fall, dass es sich um eine nicht-kommerzielle wissenschaftliche Kooperation handelt und der Kooperationsvertrag eine solche Nutzung ausdrücklich vorsieht, zulässig.
Innerhalb des Kooperationsvertrages ist einzufügen, dass sich die Freie Universität Berlin das Recht vorbehält, eine solche erteilte Nutzungserlaubnis jederzeit zu widerrufen, wenn die Nutzung nicht in Übereinstimmung mit den unten genannten Vorgaben zur Logonutzung erfolgt und trotz Aufforderung einer von der Freien Universität Berlin beanstandeten Verwendung nicht unverzüglich Abhilfe geschaffen wird.

Der Kooperationsvertrag sollte mithin folgenden Passus enthalten:

Der Kooperationspartner kann das Logo der Freien Universität Berlin als Referenzangabe nutzen. Die Freie Universität Berlin behält sich das Recht vor, diese Nutzungserlaubnis jederzeit zu widerrufen, wenn die Nutzung nicht den FU Vorgaben zur Logo-Nutzung entspricht (u.a.: es dürfen nur die FU Vorlagen genutzt werden, das Logo darf nicht verändert oder verfälscht werden; es sind die Vorgaben der Design-Handbücher der Freien Universität Berlin zu beachten) und trotz Aufforderung die von der Freien Universität Berlin beanstandete Verwendung nicht unverzüglich unterlassen wird. Vor der Nutzung des Logos muss das entsprechende Kommunikationsmittel CeDiS (Kontakt einfügen) zur Überprüfung der Einhaltung der Corporate Design Vorgaben der Freien Universität Berlin vorgelegt werden. Erst dann erfolgt eine endgültige Freigabe zur Nutzung.