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Prof. Dr. Heike Krieger ist Max Planck Fellow

Professorin für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Freien Universität leitet von 2017 an eine Arbeitsgruppe am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg sowie über dessen Berliner Büro

Nr. 269/2016 vom 03.08.2016

Die Juristin Prof. Dr. Heike Krieger von der Freien Universität Berlin ist zum Max Planck Fellow berufen worden. Wie das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (MPIL - www.mpil.de) in Heidelberg mitteilte, wird die Wissenschaftlerin vom 1. Januar 2017 an am MPIL und über dessen Berliner Büro eine Arbeitsgruppe leiten. Die Gruppe befasst sich mit dem Forschungsthema „Towards a Proceduralization of International Law?“; sie wird sich der Frage widmen, ob sich eine Ausweitung verfahrensrechtlicher Pflichten im Völkerrecht als Ausdruck struktureller Änderungen der internationalen Ordnung beobachten lässt. Hierzu wird sie unter anderem in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführenden Direktorin des MPIL Prof. Dr. Anne Peters – seit 2015 Honorarprofessorin der Freien Universität – ein Buchprojekt mit dem Titel „Due Diligence in International Law“ verfolgen und ein Habilitationsprojekt zum Thema „Wahrheit und Völkerrecht“ betreuen.

Heike Krieger ist Universitätsprofessorin für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Freien Universität Berlin und hat unter anderem an den Universitäten in Göttingen und Nottingham sowie am Centre for Transnational Legal Studies in London gelehrt. Sie ist Mitglied des Wissenschaftsrates und war von 2007 bis 2014 Richterin des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin. Sie ist Ko-Sprecherin der Kolleg-Forschergruppe „The International Rule of Law – Rise or Decline?“. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im humanitären Völkerrecht, im Menschenrechtsschutz und im Allgemeinen Völkerrecht.

Max Planck Fellows sind herausragende Hochschullehrer an deutschen Universitäten, mit denen Max-Planck-Direktoren gemeinsame Projekte durchführen. Sie werden nach Nominierung durch ein Institut und einem wissenschaftlichen Begutachtungsverfahren vom Präsidenten der MPG für fünf Jahre ernannt. Die Finanzierung der gemeinsamen Forschungsprojekte erfolgt je zur Hälfte durch das Institut und durch zusätzliche zentrale Mittel der MPG. Auf diese Weise will die MPG die Zusammenarbeit zwischen Max-Planck-Instituten und den deutschen Universitäten intensivieren.

Das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht entstand 1924 mit Sitz im Berliner Stadtschloss und wurde 1949 von der Max-Planck-Gesellschaft als Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg neu gegründet. Es ist der Grundlagenforschung im Völkerrecht, Unionsrecht und vergleichenden öffentlichen Recht gewidmet. Seine Forschung durchdringt Rechtsprobleme dogmatisch oder theoretisch, systematisiert und vergleicht und leistet einen Beitrag zur Fortentwicklung des Rechts und zur Lösung aktueller Probleme. Am Institut arbeiten außerdem zahlreiche Gastforscher aus der ganzen Welt. Das Max-Planck-Institut berät nationale, europäische und internationale Institutionen.

Weitere Informationen

Im Internet

www.mpil.de