Presse-Einladung: Tagung zu repräsentativer Demokratie in Deutschland und Südafrika
Veranstaltung am 11. und 12. Juli 2014
Nr. 260/2014 vom 07.07.2014
Die Herausforderungen der repräsentativen Demokratie in Südafrika und in der Bundesrepublik Deutschland sind Thema einer rechtswissenschaftlichen Tagung an der Freien Universität Berlin am 11. und 12. Juli 2014. Anlass ist der 20. Jahrestag des Inkrafttretens der ersten demokratischen Verfassung in Südafrika, für die das bundesrepublikanische Grundgesetz Vorbildcharakter hatte. In beiden Ländern fordern die Bürgerinnen und Bürger inzwischen mehr Beteiligungsrechte im politischen Prozess ein als ursprünglich von den Verfassungen explizit vorgesehen waren. Ziel der Tagung ist es, über den Wandel der Staatsgewalt und die damit verbundenen Herausforderungen des Demokratieprinzips zu diskutieren und Lösungsansätze zu entwickeln. Die Tagung wird gemeinsam von der Freien Universität und der Universität Stellenbosch ausgerichtet. Zu den Referenten der Tagung gehört unter anderem der Bundesverfassungsrichter Prof. Peter M. Huber. Die Beiträge werden simultan gedolmetscht. Journalistinnen und Journalisten sind herzlich eingeladen; eine Anmeldung ist erforderlich.
Die drängendste staatsrechtliche und staatspolitische Diskussion der vergangenen Jahre kreist in Deutschland um die Frage, ob und inwiefern das repräsentative System an seine Grenzen stößt und wie die Demokratie zu beleben sei. Angesichts vehementer Proteste gegen Großvorhaben ist die Idee der Partizipation in den Mittelpunkt der Debatte gelangt. Die Politik in Deutschland reagiert auf neue Erwartungen in der Bevölkerung durch die Einführung von Verfahren der Bürgerbeteiligung. Auch in Südafrika ist ein solches Phänomen zu beobachten: Dort vereinigt die Partei Afrikanischer Nationalkongress (ANC) regelmäßig die meisten Stimmen auf sich – zuletzt im Mai 2014 nahezu zwei Drittel. Gleichzeitig herrscht große Unzufriedenheit mit dem politischen System und seinen Repräsentanten, was sich in – zum Teil gewaltsamen – Protesten äußert. Der rechtswissenschaftliche Vergleich beider Verfassungen ist deshalb besonders reizvoll, da trotz gewisser Gemeinsamkeiten der Umgang mit verschiedenen Formen der Bürgerbeteiligung unterschiedlich weit gediehen ist. So kennt beispielsweise die südafrikanische Verfassung das Prinzip der Responsivität. Das bedeutet, dass der Bürger in den Gesetzgebungsprozess eingebunden bleiben muss. Diese Konzeption ist dem Grundgesetz zwar fremd, jedoch wird auf der Landesebene in Baden-Württemberg an solchen Beteiligungsmodellen gearbeitet. Durch die Verknüpfung von Verfassungswissenschaft und Staatspraxis sowie durch den vergleichenden Blick auf eine andere Rechtsordnung sollen praktikable Lösungsansätze für demokratietheoretisch bedeutsame Veränderungen erarbeitet werden.
Zeit und Ort
- Freitag, den 11. Juli, von 9.00 – 17.30 Uhr und Sonnabend, den 12. Juli 2014, von 9.00 – 13.00 Uhr
- Seminaris CampusHotel , Takustraße 39, 14195 Berlin, U-Bhf. Dahlem-Dorf (U3)
Organisatoren und Ansprechpartner
- Dr. Nils Schaks, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Fachbereich Rechtswissenschaft, Staats- und Verwaltungsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Sozialrecht, Telefon: 030 / 838-53735, E-Mail: schaks@zedat.fu-berlin.de
- Dr. Dominik Steiger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Fachbereich Rechtswissenschaft, Öffentliches Recht und Völkerrecht, Telefon: 030 / 838-52475, E-Mail: dominik.steiger@fu-berlin.de