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Rechtswidrige Urteile unter der Lupe

Jurist der Freien Universität analysiert im Internet unrechtmäßige zivilrechtliche Gerichtsentscheidungen

Nr. 19/2010 vom 26.01.2010

Martin Schwab, Professor für Zivilrecht an der Freien Universität, bespricht auf einer neu eingerichteten Internetseite grob rechtswidrige Gerichtsentscheidungen. Auf der Seite www.WatchTheCourt.org geht der Jurist Fragen nach, wie häufig sich Gerichte über geltendes Recht hinwegsetzen, ob bestimmte Rechtsmaterien besonders anfällig für fehlerhafte Entscheidungen sind und inwiefern es sich im Einzelfall um ein menschliches Versagen oder aber um strukturelle Missstände handelt.

„Immer wieder beschweren sich Anwälte über Gerichtsentscheidungen, die sie weder nachvollziehen noch ihren Mandanten erklären können“, sagt Professor Schwab. Auf seiner Internetseite geht es aber nicht darum, strittige Fälle kontrovers zu diskutieren. Der Jurist möchte wissenschaftlich analysieren, wie es zu offensichtlich rechtswidrigen Urteilen kommt (insbesondere Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör, Artikel 103, Absatz 1 des Grundgesetzes). 

Mit dem Projekt möchte Schwab einen Beitrag leisten, das Justizsystem zu verbessern. Im Jahr 2008 gab es allein an den deutschen Amtsgerichten 744.555 Urteile in Zivilsachen, von denen gegen mehr als ein Drittel keine Berufung eingelegt werden konnte. Eine Korrektur fehlerhafter Urteile in höherer Instanz scheidet in diesen Fällen aus. Die Gefahr, als Anwalt nichts mehr ausrichten zu können ist daher groß. Bei 16.524 Urteilen wurde außerdem auf die Begründung verzichtet. 

Um das Projekt zu unterstützen, ruft Schwab Juristen dazu auf, grob fehlerhafte Gerichtsentscheidungen bei ihm einzureichen.

Weitere Informationen

Universitätsprofessor Dr. Martin Schwab, Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität, Professur für Bürgerliches Recht, Verfahrens- und Insolvenzrecht,
Telefon: 030 / 838–54817, E-Mail: martin.schwab@fu-berlin.de

Im Internet

www.WatchTheCourt.org