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Berechnung der Förderbeträge für Erasmus+ Lehraufenthalte (STA) und Trainingsaufenthalte (STT)

Generell gilt, dass eine parallele Förderung gleichartiger Kosten durch andere EU-Programme ausgeschlossen ist.

Die Gesamtförderung setzt sich aus Stückkosten für die Reise und den Aufenthalt zusammen. Mögliche Überschüsse verbleiben beim Zuwendungsempfänger und sind gegebenenfalls steuerpflichtig.

Berechnung der Fahrtkosten

einfache Entfernung (gemäß Distanzrechner der EU KOM) Betrag (Hin- und Rückfahrt)
10 - 99 km 20 €
100 - 499 km 180 €
500 - 1.999 km 275 €
2.000 - 2.999 km 360 €
3.000 - 3.999 km 530 €
4.000 - 7.999 km 820 €
> 8.000 km 1.500€

Die berechnete Distanz entspricht der einfachen Entfernung. Der aus der Tabelle mit dieser Distanz ermittelte Betrag bezieht sich auf die gesamte Fahrt (Hin- und Rückfahrt).

Berechnung der Aufenthaltskosten

Zielland Betrag
(bis zum 14. Tag)

Betrag
(ab dem 15. bis 60. Tag)

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich

180 € 126 €
Belgien, Deutschland, Frankreich,
Griechenland, Italien, Malta, Niederlande,Österreich,
Portugal, Spanien, Zypern
160 € 112 €
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen,
Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
140 € 98 €

Die Beträge des Mobilitätszuschusses berechnen sich auf Tagesbasis. Förderbar sind Tage, an denen eine durch die Gasthochschule bestätigte Mobilität stattfand.

Die Angaben der Dauer des Aufenthaltes schließen die Tage für die An-/Abreise aus, es sei denn an diesen bestand ebenfalls eine von der Gasthochschule bestätigte Anwesenheit.

Eventuell anfallende Kursgebühren sowie Teilnahmegebühren für Staff Weeks werden durch das Erasmus-Programm nicht gedeckt. Teilnahmegebühren für Staff Weeks werden aus den Aufenthaltspauschalen finanziert, Kursgebühren können ggf. von Ihrem Institut/Fachbereich bzw. Ihrer Arbeitseinrichtung übernommen werden, sprechen Sie dazu bitte mit Ihrer/m Vorgesetzten.