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Nach welchen Förderprioritäten erfolgt die Auswahl der Geförderten?

Förderungen sollten im Regelfall für den Zeitraum von einer Woche, in begründeten Fällen bis zu 2 Wochen beantragt werden.

Generell wird Mobilitätsmaßnahmen Vorrang eingeräumt, die der Stärkung und dem Ausbau der Verbindungen zwischen Fachbereichen, der Vorbereitung künftiger Kooperationsprojekte oder der Verbesserung der Erasmus-Studierendenaustauschquoten dienen.

Im Besonderen gelten folgende Förderprioritäten:

Förderungen werden prioritär an Personen vergeben, die noch keinen Erasmus+ Lehraufenthalt durchgeführt haben.

Zweite Priorität haben Aufenthalte, die zum ersten Mal an einer Partnerinstitution stattfinden.

Dritte Priorität haben Aufenthalte von Dozierenden, die im Vorjahr bereits eine Förderung erhalten haben, aber an eine andere Institution gereist sind.

Darüber hinaus werden Personen gefördert, die einen Lehraufenthalt an der gleichen Institution wie im Vorjahr durchführen möchten.