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19. Was passiert nach Meldung der Erfindung bei der Freien Universität Berlin?

Nach Eingang einer Erfindungsmeldung beim Patent- und Lizenzservice (PuLS) wird zunächst eine kurze formale Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und Verständlichkeit durchgeführt. Anschließend erfolgt eine Überprüfung auf Neuheit, erfinderische Höhe und kommerzielles Verwertungspotential. Innerhalb einer gesetzlich geregelten Frist von max. 4 Monaten entscheidet sich die Universität, ob sie die Erfindung in Anspruch nimmt oder dem Erfinder/der Erfinderin freigibt.