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Ohne Römisches Recht geht es nicht

Berliner Oberschüler besuchen die Freie Universität und lernen, warum das Römische Recht immer noch ganz aktuell ist

13.11.2008

Prof. Cosima Möller (mitte) und ihr Team bringen Berliner Oberschülern Römisches Recht näher

Prof. Cosima Möller (mitte) und ihr Team bringen Berliner Oberschülern Römisches Recht näher
Bildquelle: Freie Universität Berlin / Jan Hambura

Die Schüler sind ungeduldig. Aufgeregt rutschen sie auf ihren Sitzen hin und her und reden unentwegt miteinander. Fast alles ähnelt der ihnen wohlbekannten Fünf-Minuten-Pause zwischen den Unterrichtsstunden.

Doch die Pause dauert 15 Minuten und wird der Vorlesungszeit angerechnet: cum tempore. Das Akademische Viertel ist für die Schüler neu. Der Hörsaal 2 an der Van’t-Hoff-Straße ist voll besetzt. Rund 200 Schüler aus sechs Berliner Oberschulen nehmen am Projekt "Römisches Recht im Lateinunterricht" teil und hören Cosima Möller, Professorin für Zivilrecht an der Freien Universität, gebannt zu, als sie ihren Vortrag beginnt. Die Vorlesung bildet den Auftakt für mehrere Veranstaltungen an den teilnehmenden Oberschulen. Da Rechtstexte nicht zum üblichen Lektürekanon im Lateinunterricht gehören, sollen sich die Schüler durch das Projekt mit dem Römischen Recht beschäftigen und so neue historische und sprachliche Einblicke in die Zeit der Römer erhalten.

Vom Codex Justinianus zum Bürgerlichen Gesetzbuch

Als die Professorin vom Codex Justinianus, den Digesten und dem Corpus Iuris Civilis zu erzählen beginnt, schreiben auch die Lateinlehrer fleißig mit. "Das Römische Recht bildet das Fundament für die meisten europäischen Gesetzbücher", erklärt Cosima Möller. Das beste Beispiel stammt aus der Zeit des römischen Kaisers Justinian. Er lebte von 482 bis 565 nach Christus und ist durch die Kodifikation des römischen Rechts berühmt geworden. Er unterstützte mit seiner Autorität einen nach langem Juristenstreit gefundenen Kompromiss: "Wer aus einem fremden Material eine neue Sache herstellt, wird Eigentümer dieser Sache, wenn sie sich nicht mehr in das Rohmaterial zurückführen lässt." Der Paragraph 950 des heutigen Bürgerlichen Gesetzbuches baut auf der Regelung der Römer auf.

"Bis zum Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches in Deutschland am 1. Januar 1900 wurde das Römische Recht in weiten Teilen Deutschlands als geltendes Recht angewandt", sagt Cosima  Möller. Die Schüler merkten schnell, dass das Römische Recht überhaupt nicht angestaubt ist. "Die Vorlesung war der beste Beweis dafür, dass Römisches Recht wirklich wichtig ist. Ohne die große Leistung der Römer hätten wir heute ein ganz anderes Rechtssystem", sagt Konstantin Lehmann, Schüler der 12. Klasse des Gymnasiums Steglitz.