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Vorerst gibt es nicht mehr Geld

Freie Universität widerruft Zustimmung zum Tarifvertrag

02.02.2010

Doch nicht mehr Geld? Vorerst gibt es keine 65 Euro mehr pro Monat und keine Einmalzahlung.

Doch nicht mehr Geld? Vorerst gibt es keine 65 Euro mehr pro Monat und keine Einmalzahlung.
Bildquelle: Jaeger

Die Beschäftigten der Freien Universität werden vorerst doch nicht mehr Geld und Urlaub erhalten. Die Hochschule hat ihre Unterschrift zum neuen Lohn- und Vergütungstarifvertrag widerrufen. Grund für den Rückzieher ist ein Streit mit den Gewerkschaften, die den Lohn- und Vergütungstarifvertrag unter anderem von der Übernahme des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) abkoppeln wollen. Beide Verträge können nach Auffassung der Universitätsleitung aber nur im Paket abgeschlossen werden.

Es schien alles perfekt. 65 Euro monatlich mehr, eine Einmalzahlung von 165 Euro und drei zusätzliche freie Tage in diesem Jahr – das sieht der neue Lohn- und Vergütungstarifvertrag für die Freie Universität vor, der am 17. Dezember vom Kommunalen Arbeitgeberverband als Vertreter der Universitäten und den Gewerkschaften ver.di und GEW unterzeichnet worden war und über den campus.leben berichtet hatte. Weil allerdings die Gespräche über einen gemeinsamen Hochschultarifvertrag auf Basis des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder noch ausstanden, wurde jeder Vertragspartei ein Widerrufsrecht bis zum 1. Februar eingeräumt.

Anfängliche Einigung

In einem Gespräch am 12. Januar erzielten die Verhandlungspartner weitere Fortschritte. Dabei ging es um die Frage, wie die Hochschulen der Hauptstadt mit künftigen Tarifabschlüssen im Land Berlin umzugehen haben. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter einigten sich darauf, dass solche Tarifabschlüsse automatisch übernommen werden sollten, sofern nicht eine der Hochschulen innerhalb von sechs Wochen widerspricht. In diesem Fall sollte unverzüglich verhandelt werden mit dem Ziel, das Ergebnis des Landesabschlusses doch noch zu übernehmen.

Auch beim vorerst letzten Treffen am 26. Januar schien anfangs noch alles auf einen Konsens hinaus zu laufen. „Es wurde zunächst konstruktiv am Text zur Übernahme des Länder-Tarifvertrags gearbeitet, so dass alles danach aussah, als ob wir an diesem Tag mit den Gewerkschaften zu einem Abschluss kommen würden“, sagt der Kanzler der Freien Universität, Peter Lange.

„Doch dann haben uns die Gewerkschaftsvertreter plötzlich erklärt, dass ihnen die Paraphierung des Übernahme-Tarifvertrags noch nicht möglich sei, weil ihre Tarifkommission erst am 8. Februar tagt.“ In Anbetracht der Tatsache, dass das Widerrufsrecht für den Lohn- und Vergütungstarifvertrag – und damit „die andere Hälfte des Pakets“ – nur bis zum 1. Februar terminiert war, sei das Vorgehen der Gewerkschaften für die Universität „nicht akzeptabel“ gewesen.

„Nicht zu alten Zöpfen zurück“

Darüber hinaus hätten die Gewerkschaften in der Verhandlungsrunde gefordert, bis zum Abschluss einer neuen Entgeltordnung die Bewährungs-, Zeit- und Tätigkeitsaufstiege wieder einzuführen. Die Gewerkschaften blockierten die Entgeltordnung aber auf Bundesebene, kritisiert Kanzler Lange. „Wir werden nicht hinnehmen, dass jetzt auf Landesebene versucht wird, zu den alten Zöpfen zurück zu kehren.“

Die Universitäten möchten durch das neue Tarifrecht die bisherigen Vergütungsgruppen, in denen das Gehalt automatisch mit dem Lebensalter steigt, durch Entgeltgruppen ersetzen, in denen sich das Gehalt an der beruflichen Erfahrung bemisst, die jemand mitbringt. Eine entsprechende Regelung ist auch im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder vorgesehen. Trotz aller Differenzen sei die Tür auch nach dem Widerruf nicht zugeschlagen, versichert Lange: „Wir wollen den Tarifvertrag abschließen, deshalb sind wir auch weiter zu Verhandlungen bereit.“

Zusatzinfo:

Die Erhöhung der Arbeitszeit auf 38,5 Wochenstunden ist vom Widerruf der Universität nicht betroffen. Sie resultiert daraus, dass der Anwendungstarifvertrag für die Freie Universität zum 31. Dezember 2009 ausgelaufen ist. Seitdem gilt wieder der Bundesangestelltentarif (BAT), der diese Wochenstundenzahl vorsieht. Damit verbunden ist auch eine Aufstockung des Weihnachtsgeldes von bisher einheitlich 640 Euro auf 82,14 Prozent des Bruttolohnes. Auf dem monatlichen Lohn- oder Gehaltszettel macht sich die Arbeitszeiterhöhung auf 38,5 Wochenstunden dagegen nicht bemerkbar. Die Absenkung  der monatlichen Vergütung  als Folge der verringerten  Arbeitszeit war bereits zum 1. Januar 2007 aufgehoben worden.