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Im Mai hat die Freie Universität die Wahl

14. Februar: Akademischer Senat entscheidet nach öffentlicher Anhörung von Bewerberinnen und Bewerbern über seine Wahlvorschläge für das Präsidenten- und Erste Vizepräsidentenamt

12.02.2018

Turnusgemäß nach vier Jahren wird 2018 eine neue Präsidentin oder ein neuer Präsident der Freien Universität Berlin gewählt. Der Sitz der Hochschulleitung ist das Präsidium in der Kaiserswerther Straße 16-18.

Turnusgemäß nach vier Jahren wird 2018 eine neue Präsidentin oder ein neuer Präsident der Freien Universität Berlin gewählt. Der Sitz der Hochschulleitung ist das Präsidium in der Kaiserswerther Straße 16-18.
Bildquelle: Mila Hacke

Im Sommer 2018 endet die Amtszeit des derzeitigen Präsidenten Professor Peter-André Alt, der nach zwei Amtszeiten nicht erneut kandidiert. Nachdem die Stelle öffentlich ausgeschrieben wurde, müssen nun die Mitglieder des Akademischen Senats (AS) und des Kuratoriums unabhängig voneinander darüber entscheiden, welche der Bewerberinnen und Bewerber sie zur Wahl vorschlagen. Den Anfang macht der Akademische Senat am 14. Februar. Der Entscheidung geht eine öffentliche Vorstellung derjenigen Bewerberinnen und Bewerber voraus, die auf Wunsch von Senatsmitgliedern dazu eingeladen wurden. Das Kuratorium trifft seine Entscheidung am 19. März.

Der Akademische Senat tagt am 14. Februar ab 14 Uhr in öffentlicher Sitzung im Akademischen Senatssaal des Henry-Ford-Baus (HFB). Um möglichst vielen Interessierten eine Teilnahme an der öffentlichen Anhörung zu ermöglichen, finden die Vorstellungen der Bewerberinnen und Bewerber im Max-Kade-Auditorium des HFB statt. Beginn ist voraussichtlich 14.30 Uhr. Anschließend ziehen sich die Senatsmitglieder zu einer nichtöffentlichen Aussprache zurück, bevor sie – dann wieder in öffentlicher Sitzung – über ihre Vorschläge abstimmen. Zur Wahl kann nur vorgeschlagen werden, wer von mindestens einem Drittel der Senatsmitglieder unterstützt wird.

Am selben Tag befasst sich der Akademische Senat auch mit den Wahlvorschlägen für das Amt der Ersten Vizepräsidentin oder des Ersten Vizepräsidenten. Denn mit dem Ende der Amtszeit des Präsidenten endet auch die Amtszeit der insgesamt vier Vizepräsidentinnen und -präsidenten. Für die Vizepräsidentenämter sind keine schriftlichen Bewerbungsverfahren erforderlich.

Mitglieder des Akademischen Senats und des Kuratoriums können unabhängig voneinander Personen für das Erste Vizepräsidentenamt vorschlagen. Die von AS-Mitgliedern vorgeschlagenen Kandidatinnen oder Kandidaten stellen sich ebenfalls am 14. Februar öffentlich vor.

Die Wahlvorschläge des Akademischen Senats und des Kuratoriums für das Präsidenten- bzw. Erste Vizepräsidentenamt müssen bis zum 23. März, 12 Uhr, an den Zentralen Wahlvorstand der Freien Universität übermittelt werden. Nachdem dieser die Vorschläge – und eventuell eingegangene Einsprüche – geprüft hat, gibt er die zugelassenen Wahlvorschläge bekannt.

Der erste Wahldurchgang für das Präsidenten- und Erste Vizepräsidentenamt findet am 2. Mai 2018 statt. Es wählen die 61 Mitglieder des erweiterten Akademischen Senats. Sollte es nach dem ersten Durchgang keine Mehrheit für eine Kandidatin oder einen Kandidaten geben – notwendig ist die absolute Mehrheit –, findet eine Woche später, am 9. Mai, ein zweiter Wahldurchgang statt. Gibt es auch danach keine Mehrheit, findet am 16. Mai ein dritter Wahldurchgang statt. In diesem dritten Wahlgang stehen nur noch die beiden Kandidatinnen oder Kandidaten zur Wahl, die im zweiten Wahldurchgang die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten. Es reicht dann die einfache Mehrheit.

Nachdem der Zentrale Wahlvorstand das amtliche Endergebnis zur Wahl bekannt gegeben hat, wird das Land Berlin um die Bestellung der neuen Präsidentin oder des Präsidenten und der neuen Ersten Vizepräsidentin oder des Ersten Vizepräsidenten gebeten. Sobald der neue Präsident oder die neue Präsidentin offiziell bestellt ist, wird das Verfahren zur Besetzung der weiteren Vizepräsidentenämter eröffnet.

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen zur Wahl

Die Amtszeit für den Präsidenten oder die Präsidentin sowie den Ersten Vizepräsidenten oder die Erste Vizepräsidentin beträgt vier Jahre. In das Präsidentenamt kann laut Berliner Hochschulgesetz gewählt werden, wer eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege, erwarten lässt, dass sie oder er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist. Zur Ersten Vizepräsidentin oder zum Ersten Vizepräsidenten kann gewählt werden, wer der Freien Universität als hauptberuflicher Hochschullehrer oder hauptberufliche Hochschullehrerin angehört.

Die oder der vom erweiterten Akademischen Senat gewählte Präsidentin oder Präsident wird vom Berliner Senat bestellt, die Erste Vizepräsidentin oder der Erste Vizepräsident vom für die Hochschulen zuständigen Mitglied des Senats. Aktuell ist das der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller.

Mehr Informationen zum Wahlverfahren: