Springe direkt zu Inhalt

Neuwahl für das Amt der Präsidentin/des Präsidenten der Freien Universität Berlin

Ausschreibungsverfahren eröffnet / campus.leben im Gespräch mit dem Kuratoriumsvorsitzenden Prof. Hans-Uwe Erichsen

17.12.2013

Turnusgemäß nach vier Jahren wird 2014 eine neue Präsidentin oder ein neuer Präsident der Freien Universität Berlin gewählt.

Turnusgemäß nach vier Jahren wird 2014 eine neue Präsidentin oder ein neuer Präsident der Freien Universität Berlin gewählt.
Bildquelle: Nikolai Sorokin / Fotolia

Prof. Dr. Hans-Uwe Erichsen ist Vorsitzender des Kuratoriums der Freien Universität Berlin.

Prof. Dr. Hans-Uwe Erichsen ist Vorsitzender des Kuratoriums der Freien Universität Berlin.
Bildquelle: Deutsche Welle/Jan Röhl

Am 2. Juni 2014 endet die Amtszeit des derzeitigen Präsidenten der Freien Universität. Turnusgemäß nach vier Jahren wird eine neue Präsidentin oder ein neuer Präsident gewählt. Mit der öffentlichen Ausschreibung der Stelle in dieser Woche beginnt ein komplexes Wahlverfahren. Über Wahltermine und -prozedere sprach campus.leben mit Professor Hans-Uwe Erichsen, dem Vorsitzenden des Kuratoriums der Freien Universität.

Herr Professor Erichsen, in dieser Woche wird die Stelle für das Präsidentenamt der Freien Universität Berlin ausgeschrieben. Am 17. Januar 2014 endet die Bewerbungsfrist – wie geht es danach weiter?

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, bei der die Bewerbungen eingehen, übermittelt der Universität die Unterlagen. Die Mitglieder des Akademischen Senats und des Kuratoriums – beide Organe haben ein voneinander unabhängiges Vorschlagsrecht – erhalten danach die Möglichkeit, die Bewerbungen einzusehen, selbstverständlich streng vertraulich. Am 12. Februar beschließt dann zunächst der Akademische Senat darüber, welche der Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl vorgeschlagen werden sollen, zwei Tage später entscheidet das Kuratorium über seinen Vorschlag.

Wie viele Stimmen braucht ein Präsidentschaftskandidat, um in die engere Wahl zu kommen?

Berücksichtigt werden für die eigentliche Wahl nur die Kandidaten, die zuvor von mindestens einem Drittel des Senats oder des Kuratoriums unterstützt wurden. Die beschlossenen Wahlvorschläge müssen spätestens am 24. März um 12 Uhr dem Zentralen Wahlvorstand der Freien Universität vorliegen; er gibt dann die zugelassenen Vorschläge für die Wahl am 30. April öffentlich bekannt.

Werden sich alle Kandidaten vor der Wahl noch vorstellen?

Erfahrungsgemäß nicht alle. Die Mitglieder des Akademischen Senats und des Kuratoriums haben ja im Vorfeld die Möglichkeit zu erklären, welche Bewerberinnen und Bewerber zur Vorstellung in den Gremien eingeladen werden sollen.

Warum findet die Wahl erst am 30. April statt, wenn die zugelassenen Wahlkandidaten schon im März feststehen?

Das hängt einerseits mit diversen einzuhaltenden Fristen im Verfahren zusammen, andererseits aber auch mit der Auswahl geeigneter Sitzungstermine. Die Beschlüsse über die Wahlvorschläge und die späteren Wahlen sollen in der Vorlesungszeit stattfinden. Teile der Berliner Schulferien liegen jedoch im kommenden Jahr sehr ungünstig in der Vorlesungszeit, beispielsweise die Osterferien. Ich bin daher sehr froh, dass es bei den Planungen gelungen ist, die Schulferienzeiten frei von wahlrelevanten Gremienterminen zu halten.

Wie viele Stimmen benötigt eine Präsidentschaftskandidatin oder ein -kandidat, um gewählt zu werden?

Die Wahl erfolgt durch den erweiterten Akademischen Senat. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder auf sich vereinigt. Wenn kein Kandidat bzw. Kandidatin so viele Stimmen erhält, dann gibt es am 7. Mai einen zweiten Wahlgang. Falls auch dieser keine absolute Mehrheit für einen Kandidaten bringt, findet ein dritter Wahlgang am 14. Mai statt. Daran nehmen dann nur noch die beiden Bewerber teil, die im zweiten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben. Zum Wahlsieg ist dann nur noch eine einfache Mehrheit erforderlich.

Am 30. April wird auch die Erste Vizepräsidentin oder der Erste Vizepräsident gewählt. Wie sieht dieses Verfahren aus?

Der Erste Vizepräsident oder die Erste Vizepräsidentin wird aus dem Kreis der hauptberuflichen Professoren und Professorinnen der Universität gewählt. Auch für dieses Amt haben der Senat und das Kuratorium ein Vorschlagsrecht. Die Kandidatinnen und Kandidaten benötigen ebenfalls mindestens ein Drittel der Stimmen, um zur eigentlichen Wahl zugelassen zu werden.

Am 2. Juni 2014 enden auch die Amtszeiten der weiteren Vizepräsidenten. Wann werden sie gewählt?

Das Verfahren sollte direkt im Anschluss an die Präsidentschaftswahl erfolgen, damit die weiteren Vizepräsidenten möglichst bis zum Ende der Vorlesungszeit im Sommer gewählt werden können. Auch hier benötigen die Kandidatinnen und Kandidaten wieder ein Quorum von einem Drittel der Stimmen, hier jedoch vom Akademischen Senat und vom erweiterten Akademischen Senat, um in die engere Wahl zu kommen. Die Wahl erfolgt dann wieder durch den erweiterten Akademischen Senat.

Weitere Informationen

Ankündigung der Neuwahl der Präsidentin / des Präsidenten und der Ersten Vizepräsidentin / des Ersten Vizepräsidenten sowie der weiteren Vizepräsident/inn/en der Freien Universität Berlin.

Stellenausschreibung für das Amt der Präsidentin / des Präsidenten der Freien Universität Berlin.